Jedes eigenhändig geschriebene und unterschriebene Testament ist, wenn der Erblasser testierfähig war und er selbst geschrieben und unterschrieben hat, und nicht bereits durch ein ehegemeinschaftliches Testament gebunden ist, wirksam.
Es ist allerdings festzuhalten, dass knapp 70% der letztwilligen Verfügungen, die ohne fachkundige Hilfe beispielsweise eine Erbrechtskanzlei erstellt wurden, in einem Erbrechtsstreit enden, der ca. 11% des gesamten Vermögens vernichtet.
Die Hybris zahlreicher Testamentserrichter alle selbst zu kennen, führt dazu das dann die Erben oder die unpräzise Bedachten dann diese vollkommen unnötigen Kosten zu tragen haben.
Gerade zu Personen die, beruflich erfolgreich sind wie Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftswissenschaftler, Architekten und Apotheker errichten oftmals selbst die allerunsinnlichsten letztwilligen Verfügungen.
Auch bei einer dann erfolgten Aufklärung, beziehungsweiße Beratung ist dieser Personenkreis oftmals Ratschlägen nicht zugänglich.