Eheirrtümer, die Auswirkungen auf das Erbrecht haben

Nach der Heirat gehört beiden Ehepartnern alles gemeinsam, sodass beim Ableben eines Ehepartners somit 50% in dessen Nachlass fallen. Dies ist unrichtig. Eine Heirat ändert überhaupt nichts an den Vermögensverhältnissen der Ehepartner. All das was ein Ehepartner an Vermögen hat, gehört auch nach Eheschließung ihm weiterhin alleine.

Dies gilt für alle Gegenstände unabhängig, ob es sich um eine wertvolle Rockgitarrensammlung, exklusive Automobile, schnelle Motorräder oder um Immobilien handelt auch wenn die Eheleute nach der Verheiratung in den Immobilien wohnen, die Fahrzeugen benutzen und gemeinsam eine Rockband betreiben.

Selbst dann, wenn einer der Ehepartner während der Ehe etwas kauft, gehört dies ihm alleine.

Die einzige Ausnahme dazu ist, wenn die Eheleute einen Ehevertrag abschließen in der Gütergemeinschaft vereinbart wird.

Wenn Eheleute ohne Ehevertrag heiraten, dann gilt der gesetzliche Gütestand der Zugewinngemeinschaft. Beides hört sich ähnlich an, ist aber absolut unterschiedlich.

Es ist bei jeder Ehe abzuklären: wem gehört was.

Es gilt in der Ehe (Zugewinngemeinschaft)
9 Vermögensgruppen
2x Anfangsvermögen
2x ererbtes Vermögen
2x geschenktes Vermögen
2x von jedem Ehepartner gekauftes Vermögen
1x gemeinsam gekauft