Italien – Erbschaftssteuer – Schenkungssteuer

In Italien wurde zum 03.10.2006 die Erbschaftssteuer und zum 01.01.2007 die Schenkungssteuer wieder eingeführt.

Bei Immobilienübertragungen kommt eine sogenannte Hypothekarsteuer von 2 % des Katasterwerts, sowie eine Katastersteuer von 1 % des Katasterwerts hinzu, unabhängig ob es sich bei dem Erwerb um einen unentgeltlichen Erwerb (Schenkung/Erbfall) oder um einen entgeltlichen Erwerb handelt. Das Verwandt-schaftsverhältnis hat keinen Einfluss hierauf.

Die beiden Steuern werden bei Immobilien, die für den Erwerber als Erstwohnsitz in Betracht kommen, pauschal mit jeweils 168,00 € erhoben.

Die Anrechnung der italienischen Erbschafts- und Schenkungssteuer ist weiterhin nach § 21 Erbschaftssteuergesetz möglich. Die hierbei anfallende Hypothekar- und Katastersteuer ist jedoch weiterhin nicht anrechenbar.