Steuerklasse I:
Ehegatten, Kinder, Enkel und Urenkel, Eltern und Großeltern bei Erwerben von Todes wegen;
Steuerklasse II:
Geschwister, Neffen und Nichten, Stiefeltern, Schwiegerkinder und -Eltern, geschiedene Ehegatten, Eltern und Großeltern beim Erwerb durch Schenkung;
Steuerklasse III:
alle übrigen.
