Gütergemeinschaft (Steuerrecht)

Durch die Vergemeinschaftung der Vermögensmassen der Eheleute kann es zu einer Bereicherung des mit einem geringeren Vermögen ausgestatteten Ehepartners kommen, so dass dieser Differenzbetrag nach § 7 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG schenkungssteuerpflichtig werden kann. Der Wechsel jedoch von der Gütergemeinschaft zur Gütertrennung und in die Zugewinngemeinschaft bleibt ohne schenkungssteuerliche Folgen.