Spanien/Balearische Inseln/Pflichtteilsrecht

Für deutsche, die auf den Balearen leben ist eine Regelung ihres Erbstatutes von entscheidender Bedeutung, da die erbrechtlichen Regelungen auf den Balearen sich ganz erheblich von den deutschen erbrechtlichen Regelungen unterscheiden, gerade für Ehepartner können die dortigen erbrechtlichen Regelungen erhebliche Nachteile mit sich bringen.

Der Pflichtteil ist ein Noterbteil, also eine echte Beteiligung am Nachlass, darin unterscheidet sich diese Regelung deutlich vom deutschen Erbrecht.

Der Pflichtteil der Abkömmlinge ist nur ein 1/3 des Ehenachlasses, wenn vier oder weniger Kinder vorhanden sind, erst wenn fünf oder mehr Abkömmlinge vorhanden sind, beträgt der Pflichtteil die Hälfte.

Der Ehepartner hat als Pflichtteil einen Nießbrauch an der Hälfte des Nachlasses, wenn Abkömmlinge vorhanden sind. Der überlebende Ehepartner hat einen Nießbrauch an 2/3 des Nachlasses, wenn nur Eltern vorhanden sind. Leben nur noch entfernte Vorfahren, hat er einen Nießbrauch am ganzen Nachlass.

Die Eltern des Erblassers erhalten einen Pflichtteil als Noterbteil in Höhe von 1/4 des Nachlasses. Die Großeltern des Erblassers haben im Gegensatz zum spanischen Erbrecht kein Pflichtteilsrecht.

Eine weitere Besonderheit gilt in Ibiza und Formentera, es richtet sich das Pflichtteilsrecht der Eltern nach dem spanischen Erbrecht. Der verwitwete Ehepartner ist grundsätzlich nicht pflichtteilsberechtigt, was massiv von der deutschen erbrechtlichen Regelung abweicht.