Spanien/Baskenland/Pflichtteil

Der Pflichtteil der Kinder ist im Basken als Noterbrecht ausgestaltet und beträgt für alle Kinder zusammen insgesamt 4/5 des Nachlasses. Der Erblasser kann demnach nur über 1/5 des Nachlasses frei verfügen. Dies stellt im Vergleich zu Deutschland eine massive erbrechtliche Bevorzugung von Kindern dar.

Der überlebende Ehegatte hat als Pflichtteilsrecht ein Nießbrauchsrecht an 1/2 des gesamten Nachlasses, wenn Abkömmlinge oder Vorfahren vorhanden sind und an 2/3, wenn Geschwister vorhanden sind. Es liegt somit eine erbrechtliche Regelung vor bei der das Pflichtteilsrecht eine noch größere Quote hat als in Deutschland.