Spanien/Aragón/Pflichtteil

Auch in Aragón gibt es ein Foralrecht.

Der Pflichtteil der Kinder ist ein Noterbteil, also eine Beteiligung am Nachlass in Höhe der Hälfte des Nachlasses, also gegensätzlich zum Recht von Katalonien und dem deutschen Erbrecht.

Der Erblasser hat zudem die Möglichkeit den gesamten Pflichtteil zu gleichen oder auch zu ungleichen Teilen unter seinen Abkömmlingen aufzuteilen. Einzelne Abkömmlinge können dadurch quotenmäßig reduziert werden.