Spanien/Galizien/Pflichtteilsrecht

Hier besteht kein Noterbenrecht, dies im Gegensatz zu Aragón. Das heißt sie sind am Nachlass nicht beteiligt, sondern sie haben nur eine Geldforderung gegen den Erben, dies entspricht dem Foralerbrecht in Katalonien und dem deutschen Pflichtteilsrecht. Diese beträgt insgesamt 1/4 des Nachlasswertes. Hiervon steht jedem Abkömmling ein Bruchteil entsprechend der Anzahl der Abkömmlinge zu, wobei die Quote geringer ist als im deutschen Erbrecht.

Der überlebende Ehegatte hat neben Abkömmlingen zu 1/4 Nießbrauch am Nachlass, wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind 1/2 Nießbrauch am Nachlass.