Spanien: Anwaltsgebühren

Die Anwaltsgebühren werden in Ermangelung einer Gebührentabelle frei vereinbart, meist auf der Basis von Stundensätzen. Die Vereinbarung eines Erfolgshonorars ist unzulässig.

Gebühren-/Kostentragung

Die unterlegene Partei trägt im Zivilprozess grundsätzlich die Kosten des Verfahrens.