Die Anwaltsgebühren werden in Ermangelung einer Gebührentabelle frei vereinbart, meist auf der Basis von Stundensätzen. Die Vereinbarung eines Erfolgshonorars ist unzulässig.
Gebühren-/Kostentragung
Die unterlegene Partei trägt im Zivilprozess grundsätzlich die Kosten des Verfahrens.