Altersvorsorge Elternunterhalt, Berechnung der Leistungsfähigkeit

Berechnung der Leistungsfähigkeit aus Einkommen

Wenn Kinder Elternunterhalt zahlen sollen, müssen sie nur einen Teil des Einkommens einsetzen. Erst ab einer bestimmten Einkommenshöhe können Kinder überhaupt als leistungsfähig eingestuft werden.

  • Der Unterhaltspflichtige hat einen Selbstbehalt von 1.400 Euro.
  • Der Ehepartner hat einen Selbstbehalt von 1.050 Euro.
  • Alleinstehende können Mietkosten in Höhe von 450 Euro warm geltend machen, Verheiratete 800 Euro, wenn der Ehepartner ohne Einkommen ist.
  • Wird ein Eigenheim bewohnt, dann wird dieser „Wohnvorteil“ zum Einkommen hinzugerechnet.
  • Die Kosten einer Altersvorsorge oder die Abzahlung eines bestehenden Kredits können in Abzug gebracht werden.

Das Sozialamt muss nun die Differenz zwischen dem Selbstbehalt und dem bereinigten Nettoeinkommen (Einkommen nach Abzug von Versicherungen und anderen Aufwendungen) berechnen. Von dieser Differenz muss nur die Hälfte für den Unterhalt eingesetzt werden.

Rechenbeispiel

Der alleinstehende Unterhaltspflichtige verdient 3.000 Euro netto im Monat. Er hat Aufwendungen (Versicherungen, Kredite) in Höhe von monatlich 400 Euro. Das bereinigte Nettoeinkommen beträgt somit 2.600 Euro. Davon abgezogen wird ein Selbstbehalt von 1.400 Euro. Die Differenz beträgt somit 1.200 Euro. Die Hälfte davon wiederum entspricht dem zu zahlenden Elternunterhalt in Höhe von 600 Euro. Bei einem Nettoeinkommen von 2.000 Euro ist die Unterhaltsverpflichtung 100 Euro.

Individuelle Berechnung nach tatsächlichem Bedarf (Falschberatung)

Statt der pauschalen Berechnung der Leistungsfähigkeit nach festgelegten Größen soll es auch die Möglichkeit geben, den Eigenbedarf des unterhaltspflichtigen Kindes nach seinen tatsächlichen Ausgaben zu berechnen. Die Sozialämter akzeptieren diese Methode nicht.

Es wird argumentiert, dass aufgrund hohen Konsums eine Leistungsfähigkeit nicht vorliegen soll.

Von Anwaltskanzleien, die diese Konsumlösung befürworten, wird die Führung eines Haushaltsbuches empfohlen.

Die Gerichte werden allerdings dieser, nur auf den eigenen Vorteil ausgerichteten, Rechtsauffassung eine klare Absage erteilen.

Schwiegerkinderhaftung indirekt

Der Ehepartner des unterhaltspflichtigen Kindes wird zur Berechnung des Elternunterhalts herangezogen, denn Berechnungsgrundlage ist das Familieneinkommen. Dies bedeutet, dass ein Kind mit einem geringen Einkommen unterhalb des Selbstbehalts trotzdem für seine Eltern im Heim haften kann, wenn der Ehepartner sehr gut verdient. Ist der angemessene Eigenbedarf abgedeckt, muss das Kind die Pflegeheimkosten der Eltern zum Teil tragen (BGH, AZ XII ZR 224/00).

Normalerweise sind alle Kinder ihren Eltern gegenüber unterhaltspflichtig. Darum prüft das Sozialamt beim Elternunterhalt die Leistungsfähigkeit aller Kinder. Die Kosten werden aber nicht auf alle Geschwister gleich verteilt, sondern je nach Leistungsfähigkeit.

Dadurch kann es vorkommen, dass jemand, der sein gesamtes Einkommen verkonsumiert hat und keine Überstunden leistet, nicht bezahlen muss, während derjenige, der viel gespart hat und Überstunden leistet, einen hohen Unterhalt leisten muss. Es ist durchaus möglich, dass auch nur eines von fünf Geschwistern verpflichtet werden kann, den ganzen Unterhalt zu zahlen, obwohl alle in ähnlichen Verhältnissen leben. Der Sparsame und Arbeitswillige wird hier bestraft.