Erbschaftsteuer international

Für die Erbschafts- und Schenkungssteuer existieren im Gegensatz etwa zur Einkommensteuer kaum sog. Doppelbesteuerungsabkommen. Es besteht dann nur die Möglichkeit, dass in Deutschland die ausländische Steuer zumindest angerechnet wird. Der deutsche Fiskus rechnet die ausländische Steuer jedoch nur bis zur Höhe der auf den Erwerb im Ausland entfallenden deutschen Steuer an. Eine im Ausland gezahlte Mehrsteuer wird dagegen nicht erstattet.

Gerade in Spanien ist die Erbschaftsteuer deutlich höher als in Deutschland, da die Freibeträge dort wesentlich niedriger angesetzt sind. Vorkommen kann es, dass der ausländische Fiskus zweimal Steuer berechnet und neben der Erb- und Schenkungsteuer auch noch Einkommensteuer anfällt. Eine Reihe von Staaten erheben eine Veräußerungsgewinnsteuer auf Wertzuwächse, die der Erblasser noch nach dem Kauf erzielte.