Griechenland

Erbquote

Wenn der Erblasser unabhängig der Staatsangehörigkeit seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Griechenland hat und keine Rechtswahl zu Gunsten beispielsweise des deutschen Rechts getroffen (deutscher Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Griechenland) hat, erben die Kinder zu gleichen Teilen. Der Ehegatte erbt neben Kindern 1/4 und erhält zusätzlich den Hausrat1.

Die Erbfolge der Verwandten richtet sich ähnlich dem deutschen Erbrecht nach Ordnungen:

  • Erste Ordnung: Kinder und deren Abkömmlinge
  • Zweite Ordnung: Eltern und deren Abkömmlinge (Geschwister)
  • Dritte Ordnung: Großeltern und deren Abkömmlinge
  • Vierte Ordnung: Urgroßeltern

Neben Verwandten der zweiten und dritten Ordnung erhält der Ehepartner 1/2.

Pflichtteilsrechte

Auch in Griechenland ist der Pflichteilsberechtigte im Gegensatz zu Deutschland echter Erbe2. Der Ehepartner und die Kinder haben einen Pflichteilsanspruch in Höhe von jeweils der Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils3. Der Pflichtteilsberechtigte muss eine Klage bei Gericht einreichen. Erst nach der erfolgreichen Klage ist er am Nachlass beteiligt4. Daneben erhält der Ehepartner den Hausrat5.

Form der letztwilligen Verfügung

Der Erblasser kann wirksam ein handschriftliches oder ein notarielles Testament errichten. Diese Testamentsformen entsprechen dem deutschen Recht. Nach griechischem Recht ist die Errichtung eines gemeinsamen Testaments im Gegensatz zum deutschen Erbrecht unwirksam.

Altfälle, vor dem Inkrafttreten der europäischen Erbrechtsverordnung im Jahr 2015, und zwar am 16.08.2015, von Erbfällen von griechischen Staatsangehörigen in Deutschland stehen derzeit in Diskussion, ob die Quote des überlebenden Ehepartner um den „deutschen Zugewinn“ in Höhe von ¼ erhöht werden soll, sodass der überlebende Ehepartner neben Geschwistern ¾ statt ½ beispielsweise erbt.

1 Art. 1813 ff. ZGB
2 Art. 1825 § 2 ZGB
3 Art 821 ZGB
4 Art 1820 ZGB
5 Art. 1717 des griechischen ZGB