Die Verschonungsregelung für Betriebsvermögen ist in folgenden europäischen Staaten vorhanden:
- Belgien
- Deutschland
- Großbritannien
- Italien
- Polen
- Portugal
- Rumänien
- Schweden
- Slowakei
- Tschechien
- Ungarn
In folgenden Ländern wird auf die Übertragung/Vererbung von Unternehmen Erbschaft/Schenkungsteuer in folgender Höhe erhoben.
Die Zahlen basieren auf der Annahme, dass ein Familienunternehmen einen Verkehrswert von 10 Mio. hat.
- Spanien 82 Mio.
- Luxemburg 180 Mio.
- Niederlande 288 Mio.
- Finnland 340 Mio.
- Irland 356 Mio.
- Frankreich 421 Mio.
- Griechenland 456 Mio.
- Dänemark 1.499 Mio.
Festzuhalten ist noch, dass 7 Staaten in der europäischen Union gar keine Erbschaftsteuer erheben, somit insgesamt 13 Staaten auf die Nachfolge von Betriebsvermögen keine Erbschaft/Schenkungsteuer.
Wenn gesichert übertragen werden soll, muss dies nunmehr sehr bald geschehen.
(Stand 24.10.2014)