Deutsche Erbschaftsteuer/Verschonungsregelung bei Betriebsvermögen

Die Verschonungsregelung für Betriebsvermögen ist in folgenden europäischen Staaten vorhanden:

  • Belgien
  • Deutschland
  • Großbritannien
  • Italien
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • Schweden
  • Slowakei
  • Tschechien
  • Ungarn

In folgenden Ländern wird auf die Übertragung/Vererbung von Unternehmen Erbschaft/Schenkungsteuer in folgender Höhe erhoben.

Die Zahlen basieren auf der Annahme, dass ein Familienunternehmen einen Verkehrswert von 10 Mio. hat.

  • Spanien 82 Mio.
  • Luxemburg 180 Mio.
  • Niederlande 288 Mio.
  • Finnland 340 Mio.
  • Irland 356 Mio.
  • Frankreich 421 Mio.
  • Griechenland 456 Mio.
  • Dänemark 1.499 Mio.

Festzuhalten ist noch, dass 7 Staaten in der europäischen Union gar keine Erbschaftsteuer erheben, somit insgesamt 13 Staaten auf die Nachfolge von Betriebsvermögen keine Erbschaft/Schenkungsteuer.

Wenn gesichert übertragen werden soll, muss dies nunmehr sehr bald geschehen.

(Stand 24.10.2014)