Erbschaftsteuer in Italien

In Italien wurde die Erbschaftsteuer mehrfach abgeschafft und wieder eingeführt.

Es war so, dass die Erbschaftsteuer komplett abgeschafft wurde. Es wurde dann die Erbschafsteuer wieder eingeführt. Im Jahr 2000 wurden die Steuersätze dramatisch gesenkt.

Es wurde dann im Jahr 2000 die Erbschaftsteuer abgeschafft.

Es wurde dann im Januar 2007 die Erbschaft- und Schenkungsteuer wieder eingeführt.

Eine zukunftsorientierte Aussage, wie die Erbschaftsteuersituation in Italien sein wird, ist derzeit nicht möglich.

Wie derzeit Immobilienübertragungen in Italien für Deutsche erfolgen sollen, ist offen.
Die Erbrechtskanzlei Eulberg & Ott-Eulberg berät Sie in den jeweils geänderten Situationen.

Eulberg & Ott-Eulberg, Ludwigstr. 22, 86152 Augsburg, unter der Telefonnummer 0821 345770.