Erben in Europa

Der Erbfall in Europa unterscheidet sich nicht nur in rein rechtlichen Dingen ganz erheblich, sondern auch im Hinblick auf die Vermögenswerte eines Durchschnittshaushalts gibt es massive Unterschiede.

Das Vermögen pro Person im Jahr 2019 betrug in USD wie folgt:

Island165.961 USD
Luxemburg139.789 USD
Dänemark58.784 USD
Vereinigtes Königreich97.452 USD
Niederlande31.057,00 USD
Frankreich101.942,00 USD
Österreich94.070,00 USD
Irland104.842,00 USD
Norwegen70.627,00 USD
Schweden41.582,00 USD
Belgien117.093,00 USD
Italien91.889,00 USD
Spanien95.360,00 USD
Finnland55.532,00 USD
Malta76.016,00 USD
Portugal44.025,00 USD
Slowenien50.380,00 USD
Griechenland40.000,00 USD
Estland24.915,00 USD
Slowakei40.432 USD
Tschechien20.854,00 USD
Kroatien29.183,00 USD
Polen22.600,00 USD
Montenegro24.242,00 USD
Litauen22.261,00 USD
Ungarn17.666,00 USD
Deutschland 35.313,00 USD

Deutschland bewegt sich also im Hinblick auf das durchschnittliche Vermögen pro Person unter Herausrechnung der ärmsten und der reichsten Personen eher im letzten Drittel der Länder.

Somit ist auch in Deutschland die Erbschaftssteuer innerhalb vieler Familien nicht von Relevanz.

Es ist allerdings so, dass durch die letzte Erbschaftssteuerreform die Besteuerung in der Seitenlinie drastisch nach oben gehoben wurde durch die Absenkung des Freibetrages auf 20.000,00 Euro.

Zudem ist der Trend, dass durch die hohen Abgaben, die in Deutschland vorhanden sind über Einkommensteuer und Sozialabgaben, die Vermögensbildung in Deutschland sehr stark behindert wird.

Es ist allerdings auch hier festhalten, dass ein deutlicher Unterschied zwischen den alten und den neuen Bundesländern besteht. Die neuen Bundesländer haben im Endeffekt nur 1/2 so hohes Vermögen wie die alten Bundesländer.

Es kommt zu einer erhöhten Ausschlagung von Erbschaften, da oftmals die Nachlasswerte bei Weitem nicht ausreichend sind, die Bestattungskosten abzudecken.

5 % der Nachlässe sind überschuldet.

Bei 10 % ist das Nettonachlassvermögen im Durchschnitt 300,00 Euro bei Bestattungskosten von gerundet 3.000,00 Euro bis 4.500,00 Euro. Bei weiteren 20 % ist das Gesamtvermögen 6.900,00 Euro, also nur ganz knapp über den Bestattungskosten.

Sodass sich in Deutschland auch eine Kultur der Erbausschlagung im Gegensatz zu anderen europäischen Staaten herausgebildet hat.

Dadurch, dass auch Immobilienvermögen in Deutschland wesentlich seltener vorkommt als in anderen Staaten, kommt es auch hier im Erbfall zu deutlich weniger grundbuchrelevanten Sachverhalten.

Selbst dann, wenn alle Vermögen und Vermögensgruppen hinzugezählt werden und nicht das durchschnittliche Vermögen herangezogen wird, belegt Deutschland im Hinblick auf privates Vermögen nur den 21. Platz.

Trotz des geringeren Vermögensumsatzes bei den Nachlässen im Vergleich zu anderen Staaten ist es erfreulicherweise so, dass das deutsche Erbrecht und die Organisation der Nachlassverfahren in Deutschland bei Weitem optimaler organisiert ist als in vergleichbaren anderen europäischen Staaten und was auch festzuhalten ist, dass die Kosten der Nachlassabwicklung in Deutschland deutlich geringer sind.

Nichtsdestotrotz sollte auch bei deutschen Nachlässen mitberücksichtigt werden, dass eine gute erbrechtliche Beratung im Hinblick auf den Erbfall deutlich Kosten sparen hilft.

Bei einer Untersuchung der Vermögensgruppe von Nachlässen, bei denen es 160.000,00 Euro im Nachlass gab, waren im Durchschnitt 11 % des Nachlasses verbraucht durch streitig bedingte Nachlasskosten.

Wohlgemerkt dies ist der Durchschnittswert.

Dies kann bedeuten, dass bei einer hohen Anzahl von Erbfällen mit einem durchschnittlichen Vermögen von 160.000,00 Euro Abwicklungskosten vorliegen in einer Größenordnung von 20.000,00 Euro bis 30.000,00 Euro.

Die Tendenz in Deutschland ist, dass die Unkostenquote im Rahmen der Erbauseinandersetzung deutlich nach oben geht.

Es wird im Bereich des Erbrechts massiv mehr die Auseinandersetzung gesucht.

Es gilt daher der Grundsatz, dass Beratungskosten im Vorfeld des Erbfalls, selbst dann, wenn die Beratung und Testamentserstellung Kosten zwischen 1.000,00 Euro bis 3.000,00 Euro auslöst, immer noch deutlich kostengünstiger ist als die streitige Erbauseinandersetzung aufgrund unsorgfältiger letztwilliger oder gar fehlender letztwilliger Verfügungen.

Eine weitere Untersuchung hat ergeben, dass zwar die Zahl der Testierenden nach Presseberichten nur bei etwa 20 % der Befragten wiedergibt, dies jedoch eine typisch falsche statistische Auswertung ist.

Es sind dabei die 18-, 20- und 25-Jährigen, die selbstverständlich nicht an letztwillige Verfügungen denken. Es ist festzuhalten, dass bei Personen mit Vermögen und Kindern, die verheiratet sind und in Städten leben, oftmals bis zu 80 % bei den über 65-Jährigen ein Testament vorhanden ist.

So erfreulich diese Tendenz ist, muss allerdings hier wiederum mitberücksichtigt werden, dass es bei knapp 70 % dieser letztwilligen Verfügungen es zu Diskussionen kommt, wie denn die letztwillige Verfügung auszulegen ist und welche Konsequenzen dann das Nachlassgericht aus diesem unklaren Testament zieht.

Die meisten Fehler, die bei von Laien erstellten Testamenten vorgenommen werden, sind, dass nicht zwischen dem ersten und zweiten Versterbensfall bei Eheleuten differenziert wird. Es wird oftmals nicht beachtet, dass nach deutschem Erbrecht keine Einzelgegenstände vererbt werden können, sondern dass hier allenfalls Vermächtnisanordnungen möglich sind.

Weitere Fehlerursache ist, dass die erbrechtlichen Begriffe, wie Vorerbe, Nacherbe, Schlusserbe, Vollerbe, Ersatzerbe, Ersatznacherbe nicht richtig eingesetzt werden.

Zugleich Formulierungen bei unserem Tod, bei unserem gleichzeitigen Tod, wenn wir nicht mehr am Leben sind, sind alles Problemstellungen, die zu einem ungünstigen Verlauf der Nachlassabwicklung führen.

Gleichfalls unbeachtet bleiben auch oftmals Pflichtteilsansprüche.

Viele meinen, dass nachträglich im Testament eine Anordnung von lebzeitigen Schenkungen auf den Pflichtteil angeordnet werden können.

Auch dies ist falsch.

Richtige Handhabung des Erbrechts geht eben nicht durch Artikel lesen, die im Internet publiziert werden, die oftmals falsch sind, sondern durch eine Beratung der Erbrechtskanzlei Eulberg und Ott-Eulberg in Augsburg.