Russland: Erbrecht, Scheidung

Es ist bei internationalen Erbfällen mit Berührung zu Russland die Besonderheit zu beachten, dass hier die internationalen Zuständigkeiten für das Ehescheidungsverfahren und für den Erbfall auseinanderfallen können.

Eine in Russland geschlossene Ehe kann in Russland geschieden werden, auch wenn zum Zeitpunkt der Scheidung beide Eheleute in Deutschland wohnhaft sind.

Die Rechtsgrundlage findet sich in Artikel 402 ZPO (Russland).

Die nationale Zuständigkeit der Ehescheidungen sind dann gegeben, wenn beispielsweise einer der Eheleute im Ausland wohnhaft ist und einer der Eheleute die russische Staatsangehörigkeit hat. (Artikel 204 III Nr. 8 ZPO/Russland)

Gemäß Artikel 160 II kann ein russischer Staatsangehöriger die Scheidung von seinem, ebenfalls in Deutschland lebenden und ansässigen, Ehegatten, bei einem russischen Gericht, verlangen.

Wenn also der im Sterben liegende Erblasser russischer Staatsangehöriger ist, kann er beispielsweise in Russland die Scheidung beantragen.

Wenn der Erblasser russischer Staatsangehöriger ist, aber in Deutschland verstirbt, ist deutsches Erbrecht anwendbar.

Anzumerken ist dann, dass bei der Ermittlung der Nachlassverbindlichkeiten beispielsweise Abkömmlinge oder Dritte Erben werden, abzulesen ist ob Zugewinnausgleichs Ansprüche bestehen oder Ansprüche aus Errungenschaften. Hier kann der geschiedene Ehepartner Zugewinnausgleichsansprüche geltend machen, aber auch Ansprüche aus Errungenschaftsehe.

Hierbei ist dann zu beachten, dass wenn auch russisches Vermögen vorhanden ist, Vollstreckung aus einem deutschen Titel, der den Ausgleich begründet, hohe Schwierigkeiten mit sich bringt.

Es ist daher explizit zu klären, ob bei russischen Staatsangehörigen, die auf Dauer ihren Wohnsitz in Deutschland begründen wollen, die exakten Rechtsfolgen sich nach russischem oder deutschem Recht richten sollen, sowohl für die Ehescheidung, die Ehefolgesachen und auch für das Erbrecht.

Problematisch wird es jedes Mal, wenn russische Staatsangehörige mehrere Wohnsitze haben und Testamente in Russland errichtet worden sind.

Hier kann es zu massiven Beweisproblemen im Hinblick auf den gewöhnlichen Aufenthalt mit sich bringen.

Zudem wollen wir auf die Nachlassspaltung aufmerksam machen, wenn sich im Nachlass Grundstücke befinden, die in Russland gelegen sind.

Es ist daher bei der vorbeugenden Beratung rechtlicher Rat einzuholen.