Annahme und Ausschlagung der Erbschaft
Im Erbfall geht der Nachlass automatisch auf den Erben über. Derjenige, der kraft Gesetzes oder letztwilliger Verfügung zum Erben berufen ist, muss die Annahme seiner Erbschaft nicht ausdrücklich erklären. Das Gesetz gibt dem Erben allerdings das Recht der Ausschlagung.
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Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
Der Erblasser kann durch Teilungsanordnungen, Anrechnungsbestimmungen in Bezug auf Vorempfänge, Anordnungen von Vorausvermächtnissen zugunsten einzelner Miterben oder Ausschluss der Auseinandersetzung die Art und Weise der Erbauseinandersetzung vorausplanen.
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Ausland, Ehe
Für das Erbrecht des Ehegatten ist entscheidend, ob eine wirksame Ehe zwischen den Parteien geschlossen wurde.
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Bankkonten in der Schweiz, Erbfall
Oftmals vermuten Erben, dass der Erblasser Konten oder Depots in der Schweiz hatte, ohne dass sie konkrete Anhaltspunkte haben. Wie müssen dann die Erben in einer derartigen Angelegenheit vorgehen?
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Bundestag verabschiedet Erbrechtsreform
Der Bundestag hat am 02.07.2009 die von der Bundesregierung vorgeschlagene Reform des Erb- und Verjährungsrechts verabschiedet.
Bundesministerin Zypries erläutert die Erbrechtsreform wie folgt:
“Wir haben ein gutes Erbrecht. Es besteht in seiner heutigen Struktur seit über 100 Jahren und hat sich grundsätzlich bewährt. Auf neue gesellschaftliche Entwicklungen und geänderte Wertvorstellungen hat unser Erbrecht aber in einigen Bereichen keine zeitgemäßen Antworten – insbesondere dann, wenn es um die Gründe geht, aus denen ein Erblasser den Pflichtteil entziehen kann. Wir stärken die Testierfreiheit, damit jeder Einzelne sein Vermögen nach seinen Vorstellungen verteilen kann. Dennoch bleibt die familiäre Verantwortung innerhalb der Familien erhalten, denn eine Mindestbeteiligung der Kinder am Nachlass ihrer Eltern kann schon von Verfassungs wegen nicht entzogen werden”.
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DDR-Erbrechtsbestimmungen
Die Bestimmungen des DDR-Erbrechts gelten für alle Erbfälle, die vor dem 03.10.1990 auf dem Gebiet der damaligen DDR eingetreten sind. Mit Ausnahme der Testamente, die von DDR-Bürgern in der Zeit vom 01.01.1976 bis zum 02.10.1990 errichtet wurden, werden alle derzeitigen Erbrechtsfälle nach dem Recht des Bürgerlichen Gesetzbuches behandelt.
Die Ehefrau im islamischen Erbrecht
Teilweise wird von Rechtsanwaltskanzleien ausgeführt, dass die rechtliche und finanzielle Position der Ehefrau im islamischen Erbrecht schwach sei.
Dies ist in dieser unreflektierten Art unzutreffend.
Der Erbteil der Ehefrau beläuft sich auf ein Viertel des Nachlasses.
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Eheähnliche Lebensgemeinschaft
Die auf Dauer angelegte Partnerschaft zwischen einer Frau und einem Mann ohne formelle Eheschließung wird als eheähnliche Lebensgemeinschaft bezeichnet. Innerhalb einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft besteht keine gesetzliche Erbberechtigung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch.
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Ehegattenerbrecht
Zunächst ist Voraussetzung, dass die Ehe mit dem Erblasser im Zeitpunkt des Erbfalls besteht. Ausgeschlossen ist das gesetzliche Erbrecht des überlebenden Ehegatten, wenn im Zeitpunkt des Versterbens des Erblassers die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe gegeben waren und der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hatte, der Erblasser auf Aufhebung der Ehe zu klagen berechtigt war und die Klage erhoben hatte, eine Erbverzichtserklärung vorliegt, die Erbunwürdigkeit gegeben ist, die Erbschaft ausgeschlagen wurde oder die Ehe für nichtig erklärt worden ist. Haben die Ehegatten im Todeszeitpunkt lediglich getrennt gelebt, besteht der Erbanspruch weiterhin.
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Ehevertrag
Ehegatten können vor oder nach Eingehung der Ehe den Güterstand aufheben oder ändern. Durch diesen Ehevertrag kann der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft vor einem Notar geändert oder aufgehoben werden, wenn einer der Ehegatten die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat.
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