Wegen des Grundsatzes der Vertragskontinuität ist es unerheblich, ob bei Testamenten DM- oder EUR-Beträge beziffert werden.
Erbrecht-Themen: E
Estate Planning
Bei relativ großen Vermögen kann unter Umständen die Analyse des Gesamtvermögenspakets des Erblassers, der eine optimale Nachfolgeplanung anstrebt, sinnvoll sein. Hierbei ist entscheidend, dass die Gesamtsituation des potentiellen Erblassers von allen Seiten, auch unter steuerlichen Aspekten und im Hinblick auf eine hinreichende Altersvorsorge, bestand haben kann.
Erschöpfungseinrede
Der Erbe kann die Haftung auf den Nachlass beschränken, so dass eine Haftung mit seinem Privatvermögen ausgeschlossen wird, wenn er die Erschöpfungseinrede geltend macht. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der Nachlass überhaupt nicht mehr werthaltig ist und das Nachlassinsolvenzverfahren durch den Erben durchgeführt wurde.
Ersatzerbe
Ersatzerbe ist derjenige Erbe, der eingesetzt ist für den Fall, dass der ursprüngliche Erbe aus irgendeinem Grunde wegfällt. Der Ersatzerbe wird nur dann Erbe, wenn der erstmals eingesetzte Erbe nicht mehr Erbe werden kann.
Bei testamentarischer Erbeinsetzung sollte zusätzlich immer eine Ersatzerbenregelung getroffen werden, um Klarheit zu schaffen. Wird ein Ersatzerbe nicht benannt, so erfolgt Anwachsung, das heißt der Erbteil der übrigen Miterben vergrößert sich gemäß ihrer jeweiligen Erbquote.
Werden die „Kinder“ eingesetzt und ist ein Kind vor Testamentserrichtung unter Hinterlassung von Abkömmlingen verstorben, so ist im Zweifel anzunehmen, dass auch dessen Abkömmlinge insoweit bedacht sind, als sie bei gesetzlicher Erbfolge im Rahmen ihres Eintrittsrechts an die Stelle des Kindes treten würden.
Eröffnung der letztwilligen Verfügung
Jeder, der ein Testament oder ein Schriftstück, das ein Testament sein könnte, verwahrt oder in den Unterlagen findet, ist verpflichtet, sobald er vom Tod erfährt, diese Testamente unverzüglich beim zuständigen Nachlassgericht abzuliefern. Der Pflicht zur Ablieferung sollte man sorgfältig nachkommen, da anderenfalls Strafbarkeit bzw. Schadensersatzpflicht drohen. Auch sollten verschlossene Briefumschläge mit der Überschrift „Testament“ oder sonstigen Hinweisen auf den Inhalt einer letztwilligen Verfügung nicht geöffnet werden. Sie sollen verschlossen abgeliefert werden.
Erbteilsübertragung
Grundsätzlich kann jeder Miterbe über seinen Erbteil verfügen. Die Übertragung kann entweder den gesamten Nachlass oder einen Miterbenanteil betreffen. Das Rechtsgeschäft bedarf zur Wirksamkeit der notariellen Beurkundung. Der Miterbe verliert nicht seine Stellung als Erbe und wird bei der Berechnung der Pflichtteile mitgezählt, der Erbschein wird nicht unrichtig.
Da bei Veräußerung eines Miterbenanteils an einen Dritten die übrigen Miterben zum Vorkauf berechtigt sind, ist die Übertragung an einen Dritten nur dann möglich, wenn die übrigen Miterben von ihrem gesetzlichen Vorkaufsrecht keinen Gebrauch machen. Die Frist für die Ausübung des Vorkaufsrechts beträgt zwei Monate ab dem Zeitpunkt, zu dem die vorkaufsberechtigten Miterben von dem Inhalt des Erbteilkaufvertrages erfahren haben.
Erbschaftsteuer, Schenkungen an Personen der Steuerklasse II oder III, Übernahme der Schenkungsteuer
Durch die Übernahme der Schenkungsteuer nach § 10 Abs. 2 Erbschaftsteuergesetz können Entlastungen herbeigeführt werden.
Erbschaftsteuer, Erbschaftsteuerreformgesetz, Optionsrecht für Privatpersonen
Das Optionsrecht gilt auch für Erwerber von Privatvermögen. Der Erwerb muss in den Jahren 2007 und 2008 von Todes wegen erfolgt sein. Die Option gilt nicht für Schenkungen. Bevor optiert wird, muss überprüft werden, ob das Optionsrecht Vor- oder Nachteile im konkreten Fall bringt.
Das Optionsrecht umfasst nur die neuen Bewertungsregeln und einen Teil der neuen erbschaftsteuerlichen Regeln.
Erbvertrag, Patchworkfamilie, testamentarische Regelung nicht verheirateter Lebensgefährten, ohne Beachtung der notwendigen Pflichtteilsregelungen
Wir schließen den nachstehenden Erbvertrag
§ 1 Widerruf früherer letztwilliger Verfügungen
Ein jeder von uns widerruft hiermit vorsorglich alle von uns bisher allein oder gemeinsam etwa errichteten letztwilligen Verfügungen. Bindende erbrechtliche Verfügungen gegenüber Dritten, die einen jeden von uns in der Verfügung über seinen Nachlass beschränken, bestehen nicht.
Immobilien, Erbschaftsteuer, Bewertung bebauter Grundstücke, Ein- und Zweifamilienhäuser
Ein- und Zweifamilienhäuser werden nach dem Vergleichswertverfahren beurteilt.
Beim Vergleichswertverfahren wird der Wert der Immobilie durch den Kaufpreis bestimmt, der bei Verkäufen von anderen Immobilien ermittelt wurde, die vergleichbar sind.
Derzeit fehlt allerdings oftmals eine entsprechende vergleichbare Aufstellung über Immobilien.
Erbrechtliche Begriffe: Deutsch – Englisch
Erbabfindung | compensation paid to a beneficiary in satisfaction of his right of inheritance |
Erbauseinandersetzung | distribution of the estate |
Erbe | estate |
Erbe, gesetzlicher | legal heir |
Erbe, leiblicher | heir of the body |
Erbe von Grundbesitz | heir to land |
Erbeinsetzung | appointment of an heir |
Erbeinsetzung, gegenseitig | mutual appointment of heirs |
erben | to inherit; to become heir to an estate |
Erbengemeinschaft | community of heirs |
Erbenhaftung | liability of the heir for the debts of the estate |
Erbenmehrheit | plurality of heirs |
Erbfall | accrual of the inheritance |
Erbfolge | succession |
Erbfolge, gesetzliche | intestate succession |
Erbfolge, gewillkürte | succession in accordance with a disposition by the deceased |
Erbfolge, im Wege der | by way of succession |
Erbfolge nach Stämmen | succession per stirpes |
Erbfolge | representation per capita |
Erbgang | devolution of the estate |
Erbin | heiress |
Erblinie | line of succession |
Erbmasse | estate of a deceased |
Erbrecht | law of succession |
Erbrecht, gesetzliches des Ehegatten | statutory right of the surviving spouse to the estate |
Erbrecht, testamentarisches | right to succeed under a will |
Erbrechtsklage | action on a claim to succession |
Erbschaft | estate of the deceased |
Erbschaftsteuer | inheritance tax |
Erbschein | certificate of inheritance |
Erbvertrag | contract of inheritance |
Erbverzicht | renunciation of future inheritance |
Ehevertrag
Ehegatten können vor oder nach Eingehung der Ehe den Güterstand aufheben oder ändern. Durch diesen Ehevertrag kann der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft vor einem Notar geändert oder aufgehoben werden, wenn einer der Ehegatten die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat.
Weiterlesen
Ehegattenerbrecht
Zunächst ist Voraussetzung, dass die Ehe mit dem Erblasser im Zeitpunkt des Erbfalls besteht. Ausgeschlossen ist das gesetzliche Erbrecht des überlebenden Ehegatten, wenn im Zeitpunkt des Versterbens des Erblassers die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe gegeben waren und der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hatte, der Erblasser auf Aufhebung der Ehe zu klagen berechtigt war und die Klage erhoben hatte, eine Erbverzichtserklärung vorliegt, die Erbunwürdigkeit gegeben ist, die Erbschaft ausgeschlagen wurde oder die Ehe für nichtig erklärt worden ist. Haben die Ehegatten im Todeszeitpunkt lediglich getrennt gelebt, besteht der Erbanspruch weiterhin.
Weiterlesen
Eheähnliche Lebensgemeinschaft
Die auf Dauer angelegte Partnerschaft zwischen einer Frau und einem Mann ohne formelle Eheschließung wird als eheähnliche Lebensgemeinschaft bezeichnet. Innerhalb einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft besteht keine gesetzliche Erbberechtigung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch.
Weiterlesen
Erbbauzins
Unter Erbbauzins versteht man das Entgelt für die Überlassung des Erbbaurechtes.
Ein-/Zweifamilienhaus (Steuerrecht)
Ehegatten können das selbstgenutzte Ein- oder Zweifamilienhaus steuerfrei auf den anderen Ehegatten übertragen.
Weiterlesen
Ersatzerbe
Nach § 2096 BGB kann der Erblasser für den Fall, dass ein Erbe vor oder nach dem Eintritt des Erbfalls wegfällt, einen anderen als Erben einsetzen. Der Ersatzerbe wird oftmals auch als Hilfserbe bezeichnet, da der Ersatzerbe nur dann erbt, wenn der zunächst vorgesehene Erbe weggefallen ist. Der Ersatzerbe ist streng vom Nacherben zu unterscheiden.
Erbverzicht (erbschaftsteuerrechtlich)
Der Erbverzicht als solcher ist keine Schenkung und ist somit erbschafts- und schenkungssteuerneutral. Wenn jedoch der Verzichtende für den Verzicht eine Gegenleistung erhält, ist diese Leistung gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG steuerbar.
Erbverzicht (Zivilrecht)
Durch einen Erbverzicht gemäß § 2346 ff BGB kann ein Verwandter oder der Ehegatte des Erblassers durch Vertrag mit diesem auf das ihm zustehende gesetzliche Erbrecht verzichten.
Weiterlesen
Erbstatut
Das Erbstatut bestimmt, nach welcher nationalen Rechtsordnung sich die erbrechtlichen Fragen bestimmen. Das deutsche Internationale Privatrecht (Artikel 25, Abs. 1 EGBGB) legt fest, dass die Rechtsnachfolge von Todes wegen dem Heimatrecht des Erblassers zur Zeit seines Todes unterliegt.
Weiterlesen
Erbe
Jeder Mensch, jede „juristische Person“, wie beispielsweise Verein, Stiftung, Aktiengesellschaft, kann Erbe sein. Erbe kann nur werden, wer zum Zeitpunkt des Erbfalls lebt. Wer zur Zeit des Erbfalls noch nicht lebt, aber bereits gezeugt war, gilt als vor dem Erbfall geboren.
Weiterlesen
Enterbung
In einem Testament oder Erbvertrag kann der Erblasser einen gesetzlich Erbberechtigten ausschließen. Eine Enterbung kann ausdrücklich oder konkludent erfolgen, indem einer erbberechtigten Person im Testament nichts zugewandt wird. Der Enterbung steht jedoch nicht entgegen, dass die enterbten Pflichtteilsberechtigten ihren Pflichtteilsanspruch geltend machen können.
Einziehung des Erbscheins
Wurde ein Erbschein unrichtig erteilt, zieht das Nachlassgericht ihn wieder ein. Unrichtig ist ein Erbschein beispielsweise dann, wenn die festgelegte Erbfolge mit der tatsächlich durch nachträgliche Auffindung eines anderen Testaments nicht übereinstimmt.
Weiterlesen
Einsichtsrecht
Jeder, der ein „rechtliche Interesse“ an der Einsicht glaubhaft macht, kann ein eröffnetes Testament einsehen. Das rechtliche Interesse ist gegeben, wenn eigene Rechte des Betroffenen vom Inhalt des Testaments abhängen.
Eingetragene Lebenspartnerschaft
Die eingetragene Lebenspartnerschaft ist ein eheähnliches Rechtsverhältnis, in dem zwei Personen gleichen Geschlechts auf Lebenszeit miteinander verbunden sind.
Weiterlesen
Eigenhändiges Testament
Der Erblasser kann ein handschriftliches Testament nur errichten, wenn er volljährig ist. Darüber hinaus muss er testierfähig sein. Das Testament muss mit der Hand vollständig geschrieben und auch unterschrieben werden.
Weiterlesen
Erbengemeinschaft-Auseinandersetzung
Eine Erbengemeinschaft kann grundsätzlich auf drei Arten auseinandergesetzt werden:
- durch eine schuldrechtliche Erbauseinandersetzung gemäß § 2042 BGB;
- durch eine Erbteilsübertragung nach § 2033 BGB;
- durch das einvernehmliche Ausscheiden eines Erben aus der Erbengemeinschaft durch Abschichtung.
Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
Der Erblasser kann durch Teilungsanordnungen, Anrechnungsbestimmungen in Bezug auf Vorempfänge, Anordnungen von Vorausvermächtnissen zugunsten einzelner Miterben oder Ausschluss der Auseinandersetzung die Art und Weise der Erbauseinandersetzung vorausplanen.
Weiterlesen
Annahme und Ausschlagung der Erbschaft
Im Erbfall geht der Nachlass automatisch auf den Erben über. Derjenige, der kraft Gesetzes oder letztwilliger Verfügung zum Erben berufen ist, muss die Annahme seiner Erbschaft nicht ausdrücklich erklären. Das Gesetz gibt dem Erben allerdings das Recht der Ausschlagung.
Weiterlesen
Erbschein
Der Erbschein ist ein amtliches Zeugnis des Nachlassgerichts und soll den oder die Erben gegenüber Dritten als solche ausweisen.
Weiterlesen
Erbschaftskauf
Ein notarieller Vertrag, durch den der Erbe die ihm angefallene Erbschaft verkauft, wird als Erbschaftskauf bezeichnet. Der Verkauf des Erbteils an einen Dritten ist nur dann möglich, wenn der Erbfall bereits eingetreten ist und die Miterben von ihrem gesetzlichen Vorkaufsrecht keinen Gebrauch machen. Die Frist für die Ausübung des Vorkaufsrechts beginnt mit Kenntnis des Betroffenen von dem Erbteilskaufvertrag und beträgt zwei Monate. Gefahr und Nutzen der Nachlasssachen gehen nicht erst mit konkreter Übergabe, sondern bereits mit Vertragsschluss auf den Erwerber über.
Erbschaftsbesitzer
Erbschaftsbesitzer ist jeder, der etwas aus der Erbschaft erlangt hat, obwohl er nicht Erbe geworden ist. Der wahre Erbe besitzt ihm gegenüber einen Auskunfts- und Herausgabeanspruch.
Erbschaft
Die Erbschaft, auch als Nachlass bezeichnet, ist das gesamte Vermögen des Erblassers, das auf eine oder mehrere andere natürliche oder juristische Personen übergeht.
Erblasser
Erblasser ist die natürliche Person, durch deren Tod durch Erbfolge das Vermögen auf eine andere natürliche oder juristische Person übergeht.
Erbfolge
Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen errichtet, tritt mit seinem Ableben die gesetzliche Erbfolge ein.
Weiterlesen
Erbfall
Zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers tritt der Erbfall ein. Der Übergang von Rechten und Pflichten auf den Erben tritt automatisch und von Gesetztes wegen ein. Die Erbenstellung bestimmt sich nach der gesetzlichen Erbfolge oder aufgrund letztwilliger Anordnungen des Erblassers.
Weiterlesen
Erbfähigkeit
Erbfähig sind alle natürlichen und juristischen Personen, sowie ein Mensch, der im Zeitpunkt des Erbfalls zwar noch nicht geboren, aber schon gezeugt war.
Erbersatzanspruch
Seit dem 01.04.1998 ist durch das Kindschaftsreformgesetz das nichteheliche Kind auch beim Erbfall seines leiblichen Vaters einem ehelichen gleichgestellt.
Weiterlesen
Erbengemeinschaft
Eine Erbengemeinschaft liegt dann vor, wenn mehrere Erben vorhanden sind. Alle Erben bilden zusammen eine Gesamthandsgemeinschaft, so dass jeder Einzelne Eigentümer, jedoch nur mit den anderen zusammen, ist. Ein Miterbe kann nicht allein über einzelne Nachlassgegenstände oder über seinen Anteil verfügen. Folglich wird das Nachlassvermögen gemeinschaftlich verwaltet und nach Begleichung der Nachlassverbindlichkeiten unter den Miterben entsprechend ihrer Anteile aufgeteilt.
Weiterlesen
Erbeinsetzung
Der Erblasser hat bei der Errichtung eines Testaments verschiedene gesetzlich bestimmte Regeln zu beachten. Eine Vermögensverteilung dahingehend, dass er verschiedenen Personen etwas „vermacht“ sieht das Gesetz nicht vor.
Weiterlesen