Positionspapier zur Erbschaftssteuer (SPD)

16. März 2023 – Der Lübecker SPD-Bundestagsabgeordnete Tim Klüssendorf hat in seinem Positionspapier* offengelegt, dass es ihm hier um die Durchsetzung seiner parteipolitischen Interessen geht.

In einem Mix von politischen Ansichten und unzutreffenden polemischen Aussagen versucht er Stimmung zu machen.

Er beginnt damit, dass er die Summe von 400 Milliarden Euro als Erbe bzw. Schenkung in den Raum stellt und vergisst dabei zu erwähnen, dass sich die Summe hier zwischen 300 bis 400 Milliarden Euro bewegt.

Zur Einleitung führt er aus, dass mit diesen 400 Milliarden Euro man 400.000 Menschen zu Millionären machen könnte.

In einem Nebensatz stellt er dann heraus, dass lediglich 118 Milliarden Euro steuerrechtlich zu berücksichtigen sind. Aus den 118 Milliarden Euro die steuerrechtlich zu berücksichtigen sind, resultieren 11,5 Milliarden Euro Steuer. Dies sind in etwa 10 % Steuerbelastung.

Herr Klüssendorf rechnet allerdings die bezahlte Erbschaft- und Schenkungssteuer aus der Gesamtsumme der Nachlässe.

Hierbei vergisst er zu erwähnen, dass wir eine sehr hohe Anzahl von Nachlässen haben die keinerlei Steuer auslösen.

An dieser Stelle sei erwähnt, beispielsweise der überlebende Elternteil, der in den neuen Bundesländern eine Eigentumswohnung im Wert von 120.000,00 € besitzt und 4 Kinder, sodass jeder gerade einmal 30.000,00 € erhält.

Will denn Herr Klüssendorf etwa auch diese Erbschaften besteuern?

Anschließend arbeitet Herr Klüssendorf dann mit einer vollkommen falschen Zahl. Er trägt nämlich vor, dass 50 % der Deutschen nicht erben würden.

Diese Behauptung ist grundlegend verkehrt.

Im nächsten Satz führt er dann aus, dass 50 % des bestehenden Vermögens in Deutschland nicht von der aktuellen Generation erarbeitet worden sei, sondern auf Erbschaften und Schenkungen beruhen würden.

Auch diese Zahl ist vollkommen verkehrt.

Weiterhin trägt er vor, dass Erbschaften und Schenkungen zu Vermögenskonzentration von wenigen Menschen in Deutschland führen würde.

Auch dies ist falsch.

Von den insgesamt nunmehr 1 Millionen Erbfällen in Deutschland waren lediglich 8% bis 10 % überschuldet.

Allein im Jahr 2022 haben insgesamt knapp 3 Millionen Menschen in Deutschland Zuwendungen aus Erbschaften und Schenkungen erhalten.

Wenn man die ganzen Schenkungen hinzu nimmt, die unterhalb der Freibetragsgrenze liegen, haben in Deutschland 8 Millionen Menschen Zuwendungen über Erbschaften und Schenkungen erhalten.

Zudem polemisiert der Abgeordnete, dass, zwischen 2009 und 2020, 3.630 Großerben ein steuerbefreites Vermögen von 260 Milliarden Euro erhalten hätten.

Er vergisst dabei vorzutragen, dass unter steuerbefreitem Vermögen Betriebsvermögen gemeint ist, welches die Erben mindestens 7 Jahre lang unter Beibehaltung der Lohnquote weiterführen müssen.

Anschließend mokiert sich der Autor darüber, dass alle 10 Jahre persönliche Freibeträge ausgenutzt werden können und dass somit ein Ehepaar alle 10 Jahre 1,6 Millionen Euro steuerfrei verschenken könnte.

Weiterhin polemisiert er: Wer aktuelle Erbschaftssteuer zahlt ist entweder verantwortungsbewusst, hat ein verhältnismäßig kleines Vermögen geerbt oder ist steuerlich schlecht beraten.

All diese Aussagen sind in diesem Zusammenhang unzutreffend.

In der Folge führt er dann aus, dass das aktuelle Erbschaftssteuerrecht ungerecht sei, weil Menschen die mehr erben weniger Steuern zahlen, als Menschen die weniger erben würden.

Dies ist natürlich Unsinn.

Wer Unternehmensvermögen erbt ist vorläufig steuerbefreit, wenn er das Unternehmen fortführt und keine Entnahmen tätigt, die über dem Gewinn liegen.

Er verlangt eine höhere Erbschaftssteuer, um die von ihm geforderte digitale und ökologische Transformation zu bewältigen.

Fairer wäre es gewesen, wenn der SPD Abgeordnete Klüssendorf klipp und klar erklärt hätte, dass es ihm um die schlichte sozialistische Umverteilung von Vermögen in Deutschland geht.

Bezeichnend für die zahlreichen Artikel aus der SPD und der Linken ist, dass es keine konkreten Vorschläge für die Änderung der Erbschaftssteuer gibt. Hintergrund ist, dass sich immer mehr Länder entschließen gerade keine Erbschaftssteuer mehr zu verlangen um als Wirtschaftsstandort interessant zu sein.

In einigen Ländern wurden die Erbschaftssteuerfreibeträge jenseits von 1 Million Euro festgelegt, während in Deutschland die Steuerfreibeträge seit dem Jahr 2009 nicht erhöht worden sind obwohl aufgrund in der Inflation seit dem Jahr 2009 sämtliche Vermögenswerte im Durchschnitt zwischen 30% bis 50 % nach oben gegangen sind.

Die Weitergabe von Immobilienvermögen in Deutschland wird bereits finanziell erheblich belastet, beispielsweise durch das GEG (Gebäudeenergieeinsparungsgesetz). Der oder die Erben bzw. Beschenkten haben die energetischen Sanierungsverpflichtungen jetzt umzusetzen.

* FairErben – Warum eine Reform der Erbschaftssteuer notwendig ist