Erbteil

Als Erbteil oder Erbquote wird der Bruchteil bezeichnet, mit welchem jeder Erbe am Nachlass beteiligt ist. Bei Vorliegen einer letztwilligen Verfügung berechnet sich der Erbteil nach der dort geregelten Erbeinsetzung. Gilt die gesetzliche Erbfolge, so richtet sich die Höhe des Erbteils nach den entsprechenden Verwandschaftsverhältnissen.