Entlassung, Testamentsvollstrecker, Pflichtteilsberechtigte

Personen, die pflichtteilsberechtigt und von der Erbfolge ausgeschlossen sind, sind Beteiligte am Verfahren auf Entlassung des Testamentsvollstreckers i. S. von § 2227 I BGB und als solche berechtigt, dessen Entlassung zu beantragen
(KG, Urteil vom 09.10.2001).