Erbordnungen

Die Größe des Erbteils als Ehegatte richtet sich danach, welche miterbenden Verwandten es neben Ihnen gibt und wie eng dieses Verwandtschaftsverhältnis ist. Weiter ist maßgeblich der Güterstand. Das Gesetz teilt dabei die Verwandten des Verstorbenen in verschiedene Ordnungen ein:

I. Ordnung:
Abkömmlinge des Erblassers, also Kinder, Enkel, Urenkel etc., und zwar unabhänigg davon, ob diese adoptiert sind, aus Ihrer gemeinsamen Ehe mit Ihrem Ehegatten stammen oder außerhalb Ihrer Ehe geboren wurden.

II. Ordnung:
Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge, also neben den Eltern auch Geschwister, Neffen, Nichten etc.

III. Ordnung:
Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge, also neben den Großeltern auch Onkel, Tante, Cousin, Cousine etc.

IV. Ordnung:
Urgroßeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge. Hier ist jedoch zu beachten, dass diese Verwandten nicht erben, wenn Sie als Ehegatte erben.

V. Ordnung:
Ururgroßeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge, allerdings werden auch diese nicht neben Ihnen als dem Ehegatten Erbe.