Erbfall und Lebensversicherung

Nachfolgend stellen wir Erläuterungen zu den Fachbegriffen im Lebensversicherungsbereich soweit sie für die erbrechtliche Beurteilung relevant sind, vor.

Altersvorsorgezulagen

Wenn Sie sich für eine private Altersvorsorge in Form einer Riester-Rente entschieden haben, fördert der Staat diese Altersvorsorge mit der Altersvorsorgezulage, um diese Anlageform überhaupt attraktiv zu machen. Trotz der staatlichen Förderung sind die Riesterverträge im rasanten Sturzflug nach unten begriffen. Es werden immer weniger Riesterverträge abgeschlossen. Die Altersvorsorgezulage fließt Ihrem Riester-Vertrag nach Prüfung durch die „Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen“ zu. Diese Zulage sollten Sie dringend Ihr Versicherungsunternehmen durch ein Dauerzulageverfahren beantragen. Wenn Sie sich schon für eine Riesterrente entschieden haben, sollten sie diese Altersvorsorgezulage beantragen, ansonsten die Riesterrente eine wenig alternative Geldanlage ist.

Beitragsfreistellung

Finanzielle Engpässe, beispielsweise bedingt durch Krankheit oder Arbeitslosigkeit. können dazu führen, dass Sie die Beiträge zu einer Lebens- oder Rentenversicherung nicht mehr regelmäßig fristgerecht zahlen können. Es empfiehlt sich dann die Versicherung beitragsfrei stellen, statt zu kündigen. Für den vereinbarten Zeitraum brauchen dann keine Beiträge gezahlt werden. Die Beitragsfreistellung reduziert allerdings die Versicherungsleistung. Die Höhe der Reduzierung der Versicherungsleistung sollten Sie sich bestätigen lassen.

Beitragsrückgewähr

Für den Fall, dass Sie eine Beitragsrückgewähr bei Vertragsabschluss vereinbart haben sollten, werden die von Ihnen eingezahlten Beiträge zuzüglich eventueller Überschussanteile an den oder die Erben bzw. den oder die Bezugsberechtigten zurück gezahlt, wenn Sie als versicherte Person vor Rentenbeginn versterben. Dies ist eine für Sie ungünstige Regelung. Sie sollten auf Beitragsrückgewähr und Verzinsung bestehen, zudem sollten Sie klarstellen, an wen die Beitragsrückgewähr auszuzahlen ist an die Erben oder an den ehemals Begünstigten. Zudem sollten Sie Ihren Vertrag dahingehend prüfen, ob und inwieweit eine Beitragsrückgewähr in den ersten Jahren nach Vertragsschluss überhaupt stattfindet.

Bewertungsreserven

Die Versicherungsunternehmen müssen bei der Kapitalanlage zahlreiche gesetzliche Vorgaben berücksichtigen. Bewertungsreserven entstehen, wenn der aktuelle Wert der Kapitalanlagen (Zeitwert) über dem Wert liegt, mit dem die Kapitalanlagen in der Bilanz des Versicherungsunternehmens ausgewiesen sind (Buchwert).

Wenn das Versicherungsunternehmen zum Beispiel Aktien hält, die mit einem Buchwert von 100 erfasst sind, jedoch an der Börse auf 130 gehandelt wird, dann ist der Unterschied die Bewertungsreserve („Stille Reserve“). Grundsätzlich werden alle Verträge an den Bewertungsreserven beteiligt. Einzige Ausnahme: die rein fondsgebundenen Rentenversicherungen. Rechnen Sie bei Ihrer Vermögensplanung ohne diese Bewertungsreserven.

Garantierte Leistungen

Bei Abschluss der Versicherung wurden Ihnen oftmals Leistungen versprochen, die keinesfalls realisiert werden.

Die garantierten Leistungen (Altersrente, Versicherungssumme) jedoch werden bei Vertragsabschluss fest vereinbart und sind damit garantiert und damit einklagbar. Diese Leistungen sind unabhängig von Kapitalmarktschwankungen, sie sind oftmals in der Vergangenheit von den Versicherungsmaklern als Sockelbetrag „verkauft“ worden, und es wurden Leistungen „versprochen“, die oftmals das 2x-fache der garantierten Leistungen darstellten.

Garantiertes Mindestkapital

Fondsgebundene Rentenversicherungen werden oftmals mit einem garantierten Mindestkapital ausgestattet. Dieses zahlt das Versicherungsunternehmen – unabhängig von den Entwicklungen Ihrer Fondsanlage – in jedem Fall bei Rentenbeginn aus. Achten Sie aber bitte darauf, wer das Mindestkapital garantiert. Achten Sie darauf, wie das Mindestkapital definiert wird. Achten Sie darauf, wer, wann für die Auszahlung des Mindestkapitals gerade zu stehen hat.

Kapitalabfindung

Wenn Sie ein Kapitalwahlrecht bei Ihrer Rentenversicherung vereinbart haben, dies sollte auf jeden Fall Bestandteil Ihres Versicherungsvertrages sein, besteht für Sie die Möglichkeit zwischen einer lebenslangen Rentenzahlung oder einer einmaligen Kapitalleistung (Kapitalabfindung) anstelle der Rentenzahlung zu wählen. Für die Berechnung von Pflichtteilsansprüchen ist die Höhe der Kapitalfindung maßgeblich. Je nach Zinshöhe auf dem Kapitalmarkt kann eine ehemalige Kapitalleistung für Sie deutlich günstiger sein.

Rechnungszins

Lebens- und Rentenversicherungen laufen in der Regel über Jahrzehnte. Bei der Beitragskalkulation kann nicht genau vorhergesagt werden, wie hoch die künftigen Erträge aus der Kapitalanlage sein werden. Bei Vertragsbeginn wird jedoch ein Zinssatz festgelegt, mit dem Beitragsanteile und Leistungen über die gesamte Vertragslaufzeit verzinst werden. Dieser Zinssatz ist in den vergangenen Jahren regelmäßig zurückgegangen. Die Differenz zwischen dem festgelegten Zinssatz (Rechnungszins) und dem tatsächlich erwirtschafteten Zinsertrag bezeichnet man als außerrechnungsmäßige Zinsen, diese Differenz wird oftmals in Aussicht gestellt, wobei diese Differenzen oftmals nicht während der Laufzeit realisiert werden. Wenn diese Differenz positiv ist, was nur in den seltensten Fällen zutrifft, fließen die Zinsen Ihrem Vertrag im Rahmen der Überschussbeteiligung zu, wenn keine Differenz feststellbar ist, dann bleibt es bei der Garantiezusage. Einige Versicherungen versuchen ihre Kunden zur Kündigung zu bewegen, wenn der Vertragszinssatz über dem Marktzinssatz liegt.

Rentenfaktor, Rentenversicherung

Es ist zu prüfen, ob Rentenversicherungen mit einer Einmalzahlung mit sofortigem Rentenbeginn überhaupt eine sinnvolle Anlag ist oder ob vielmehr der Vermittler einer derartigen Versicherung auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen ist.

Der Rentenfaktor wird nach Grundsätzen der Versicherungsmathematik ermittelt. Er ist eine Grundlage für die Berechnung der monatlichen Altersrente bei fondsgebundenen Rentenversicherungen. Von ihm ist die Höhe der Rentenauszahlung abhängig. Er gibt an, wie hoch die zu erwartende Rente pro 10.000 Euro des zum Rentenbeginn vorhandenen Kapitals sein wird.

Hier ein Beispiel, wie viel Rente ein Versicherter zu Beginn der Ausgangsphase erhält: Bei einem Rentenfaktor von 30 und einem Kapital von 240.000 Euro beträgt die lebenslange monatliche garantierte Alterrente 480 Euro.

(240.000 : 10.000 x 30 = 720), d. h. jährlich rund 6.000,- €, dies für ca. 40 Jahre. Es ist daher offensichtlich, dass die Rentenversicherung für Versicherungsunternehmen zu den höchst ertragsreichen Geschäftsfeldern zählt.

Rentengarantiezeit

Die Rentengarantiezeit sagt aus, wie lange mindestens eine garantierte Rente gezahlt wird, selbst wenn die versicherte Person verstirbt und eine bezugsberechtigte Person an seine Stelle tritt. Diese Zeitangabe ist nicht zu verwechseln mit der Rentenzeit. Es kann auch von einer Mindestdauer der Rentenzahlung gesprochen werden.

Die Rentengarantiezeit beträgt bei den meisten Rentenversicherungen lediglich 5 Jahre.

Rückkaufswert / Wert der Versicherung

Der Versicherungsvertrag ist jederzeit kündbar.

Bei der Kündigung der Lebens- oder Rentenversicherung wird der zu erstattende Betrag Rückkaufswert genannt oder Wert der Versicherung. Der Rückkaufswert entspricht in keinster Weise den in der Vergangenheit gezahlten Beiträgen zuzüglich einer eventuell aufgebauten Überschussbeteiligung. Denn von den Beiträgen werden die Kosten für die vorzeitige Auflösung, Risikobeiträge sowie die erheblichen Abschluss- und Vertriebskosten (Provision) bis zu 10 % der Versicherungssumme abgezogen. In den Anfangsjahren eines Versicherungsvertrages (3 Jahre) zahlen Sie nur für Unkosten und Provisionen, somit können Sie selbst einschätzen, was für die Lebensversicherung verbleibt.

Todesfallkapital

Das Todesfallkapital oder die Todesfallleistung ist der Betrag, der im Falle des Todes des Versicherten an die bezugsberechtigte Person ausgezahlt wird. Das Todesfallkapital setzt sich aus der vertraglich garantierten Todesfallsumme und einer eventuell bis zum Todestag aufgebauten Überschussbeteiligung zusammen. Achten Sie auf die Ausführungen im Vertrag, eventuell haben Sie auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, dann ist die Todesfallkapitalleistung sehr gering.

Überschuss- / Schlussüberschussanteile

Gegebenenfalls können zusätzlich zu den garantierten Leistungen je nach Marktlage und Vertragspreis auch Leistungen aus Überschuss- und Schlussüberschussbeteiligungen anfallen. Diese Überschüsse stammen im Wesentlichen aus den Erträgen von Kapitalanlagen. Weitere Überschüsse entstehen, wenn beispielsweise die Kosten für die Versicherung niedriger sind, als bei der Tarifkalkulation angenommen, was jedoch in den letzten Jahren nicht feststellbar war.

In den Gesprächen zum Abschluss des Versicherungsvertrages werden diese Überschüsse sehr positiv dargestellt. Die versprochenen Leistungen bei Verträgen aus dem Zeitraum 1980 – 1990, mit Fälligkeit ab 2005 fielen diese Leistungen zum Teil um über 50% niedriger aus, als beim Gespräch angedeutet. Gerade bei Lebensversicherungsverträgen, die die Tilgung von Baudarlehen vorsahen, hatte dies massive finanzielle Folgen, da dann für Beendigung des Kreditvertrages oftmals 30 – 50 % der Kreditsumme nicht getilgt worden sind.