Adoption von Stiefkindern generell sinnvoll?
Die Adoption von Stiefkindern ist nur nach eingehender Prüfung und Beratung der gesamten Rechtsfolgen vorzunehmen.
Die Adoption nur unter dem Aspekt des Erbrechts zu betrachten mit dem Ziel der Gleichstellung der Stiefkinder mit den leiblichen Kindern ist unzutreffend. Erbrechtliche in Schlagworten formulierte Internetpublikationen legen die Überlegung nahe Adoption zur Gleichstellung von gemeinsamen ehelichen und Stiefkindern vorzunehmen, ohne ausreichend auf die Voraussetzungen und Folgen einzugehen.
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Denkmalschutz, denkmalgeschützte Gebäude, Erbschaftsteuerbefreiung
Gemäß § 13 Nr. 2 a ErbStG wird für Baudenkmäler, die denkmalgeschützt sind und die nachfolgenden Voraussetzungen aufweisen, eine Steuerbefreiung gewährt.
Die Steuerbefreiung wurde im Gegensatz zum bisher geltenden Erbschaftssteuerrecht von 60 auf 85% erhöht.
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Ein-/Zweifamilienhaus (Steuerrecht)
Ehegatten können das selbstgenutzte Ein- oder Zweifamilienhaus steuerfrei auf den anderen Ehegatten übertragen.
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Einkommensteuer, Veräußerung des Betriebs
Zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gehören auch Gewinne, die bei der Veräußerung eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs oder Teilbetriebs oder eines Anteils an einem land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen erzielt werden. § 16 gilt entsprechend mit der Maßgabe, dass der Freibetrag nach § 16 Absatz 4 nicht zu gewähren ist, wenn der Freibetrag nach § 14a Absatz 1 gewährt wird.
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Einkommensteuer, Vergünstigungen bei Veräußerung
§ 14a Vergünstigungen bei der Veräußerung bestimmter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe
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Erbschaftsteuer international
Für die Erbschafts- und Schenkungssteuer existieren im Gegensatz etwa zur Einkommensteuer kaum sog. Doppelbesteuerungsabkommen. Es besteht dann nur die Möglichkeit, dass in Deutschland die ausländische Steuer zumindest angerechnet wird. Der deutsche Fiskus rechnet die ausländische Steuer jedoch nur bis zur Höhe der auf den Erwerb im Ausland entfallenden deutschen Steuer an. Eine im Ausland gezahlte Mehrsteuer wird dagegen nicht erstattet.
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Erbschaftsteuer, Erbschaftsteuerreformgesetz, Optionsrecht für Privatpersonen
Das Optionsrecht gilt auch für Erwerber von Privatvermögen. Der Erwerb muss in den Jahren 2007 und 2008 von Todes wegen erfolgt sein. Die Option gilt nicht für Schenkungen. Bevor optiert wird, muss überprüft werden, ob das Optionsrecht Vor- oder Nachteile im konkreten Fall bringt.
Das Optionsrecht umfasst nur die neuen Bewertungsregeln und einen Teil der neuen erbschaftsteuerlichen Regeln.
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Erbschaftsteuer, Schenkungen an Personen der Steuerklasse II oder III, Übernahme der Schenkungsteuer
Durch die Übernahme der Schenkungsteuer nach § 10 Abs. 2 Erbschaftsteuergesetz können Entlastungen herbeigeführt werden.
Erbschaftsteueraufkommen 2010
Das Aufkommen bei der Erbschaftsteuer lag im Jahr 2010 bei 4,4 Milliarden €.
Nur etwa 10% der Erbfälle waren überhaupt erbschaftsteuerpflichtig. Durch die hohen Freibeträge innerhalb des familiären Bereichs kommt es nur in sehr wenigen Fällen zu einer Erbschaftsteuer. Erbschaftsteuer fällt vermehrt an, wenn nichteheliche Lebenspartner oder Geschwister erben bzw. Vermächtnisnehmer sind.
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Erbverzicht (erbschaftsteuerrechtlich)
Der Erbverzicht als solcher ist keine Schenkung und ist somit erbschafts- und schenkungssteuerneutral. Wenn jedoch der Verzichtende für den Verzicht eine Gegenleistung erhält, ist diese Leistung gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG steuerbar.
