Ein-/Zweifamilienhaus (Steuerrecht)

Ehegatten können das selbstgenutzte Ein- oder Zweifamilienhaus steuerfrei auf den anderen Ehegatten übertragen.

Bei dieser Übertragung wird der persönliche Freibetrag nicht verbraucht werden. Gleichfalls steuerfrei ist auch die Tilgung eines Darlehens aus eigenen Mitteln eines Ehegatten, wenn der andere Ehegatte allein oder beide gemeinsam das Darlehen im Zusammenhang mit dem Bau oder Kauf einer Immobilie aufgenommen haben.