Steueramnestie im Erbfall

Wenn der oder die Erben feststellen sollten, dass der Erblasser seine Einkünfte nicht oder nicht vollständig versteuert hat, ist der Erbe verpflichtet, das Finanzamt über die Steuerhinterziehung zu unterrichten. Seit dem 01.01.2004 haben die Erben die Möglichkeit der strafbefreienden Erklärung über die bisher nicht versteuerten Einnahmen des Erblassers, unabhängig davon, ob es sich um Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit oder beispielsweise aus Kapitalvermögen handelt.