Steuerfalle Immobilie

Im Nachlass befindliche Immobilien bergen oftmals für Erben unerkannte steuerliche Probleme. Dies soll an folgendem Beispiel demonstriert werden.

Der Erblasser war Eigentümer einer Immobilie in München in bester Lauflage. Die Immobilie wurde für den handwerklichen Betrieb des Erblassers zu 100% genutzt. (Goldschmiede/Juwelier). Der Erblasser verstarb 2010.

Im Laufe der Zeit verkleinerte der Erblasser als Betriebsinhaber seinen Betrieb und reduzierte diesen auf wenige Räume. 15 Jahre vor seinem Ableben stellte er seine handwerkliche Tätigkeit fast komplett ein, mit Ausnahme eines kleinen im ersten Stock liegenden Ateliers. Den Rest der Immobilie vermietete er an verschiedenste Gewerbetreibende. Dem Finanzamt wurde mitgeteilt, dass wenn die Kinder groß sind, diese dann das väterliche Unternehmen im bisherigen Umfang, d. h. vor der Reduzierung, fortführen werden.

Als der Erblasser verstarb, lösten die Erben das Atelier auf und verkauften sämtliche Werkzeuge.

Dadurch dass die Immobilien bereits im Jahr 1950 betriebliches Vermögen gewesen ist, wurde es mit den damals niedrigen Werten in der Bilanz angesetzt. 3 Jahre nach dem Erbfall im Jahr 2013 stellte sich das Finanzamt auf den Standpunkt, dass eine Betriebsaufgabe vorliegt.

Bitter an der Situation war, dass für die Immobilie aufgrund deren Werthaltigkeit bereits knapp 1,2 Millionen Erbschaftsteuer bezahlt wurden.

Unabhängig von der Frage, ob für den Erblasser es in der Vergangenheit günstiger gewesen wäre, die Betriebsaufgabe zu erklären, wäre es zumindest für die Erben es von Vorteil gewesen zu argumentieren, dass der Betrieb in letzten Jahr des Lebens des Erblassers aufgegeben wurde, sodass die Einkommenssteuer dann die Nettonachlasssumme mit der Folge einer reduzierten Erbschaftsteuer vermindert hätte.