Erbrecht-ABC

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§ 2203 BGB Aufgabe des Testamentsvollstrecker

Der Testamentsvollstrecker hat die letztwilligen Verfügungen des Erblassers zur Ausführung zu bringen.

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§ 2224 BGB Mehrere Testamentsvollstrecker

(1) Mehrere Testamentsvollstrecker führen das Amt gemeinschaftlich; bei einer Meinungsverschiedenheit entscheidet das Nachlassgericht. Fällt einer von ihnen weg, so führen die übrigen das Amt allein. Der Erblasser kann abweichende Anordnungen treffen.

(2) Jeder Testamentsvollstrecker ist berechtigt, ohne Zustimmung der anderen Testamentsvollstrecker diejenigen Maßregeln zu treffen, welche zur Erhaltung eines der gemeinschaftlichen Verwaltung unterliegenden Nachlassgegenstands notwendig sind.

§ 2226 BGB Kündigung durch den Testamentsvollstrecker

Der Testamentsvollstrecker kann das Amt jederzeit kündigen. Die Kündigung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht. Die Vorschriften des § 671 Abs. 2 , 3 finden entsprechende Anwendung.

Berliner Testament

Beim “Berliner Testament” wird der Ehegatte zum Vollerben und die ehegemeinschaftlichen Kinder oder Dritte als Schlusserben eingesetzt.
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Drei-Zeugen-Testament

Das Drei-Zeugen-Testament stellt eine Besonderheit in Form eines Nottestaments dar. Es kann vor 3 Zeugen errichtet werden, wobei einer der Zeugen das Testament für den Erblasser schreiben muss.
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Eigenhändiges Testament

Der Erblasser kann ein handschriftliches Testament nur errichten, wenn er volljährig ist. Darüber hinaus muss er testierfähig sein. Das Testament muss mit der Hand vollständig geschrieben und auch unterschrieben werden.
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Fragen und Antworten zum Testament für Menschen mit behinderten Angehörigen

Wie wird die Relevanz von Behindertentestamenten aufgrund der demographischen Daten eingeschätzt?

Die Zahl der Behinderten, insbesondere auch der Kinder, nimmt immer mehr zu.

Im Jahre 2003 waren es 180.000 Menschen, die eine stationäre Betreuung benötigten. Die Kosten für diese stationäre Behandlung wurden zu 90 % von der öffentlichen Hand bestritten. Diese Zahl wird sich auf ca. 210.000 im Jahre 2009 erhöhen.

Die Zahl der behinderten Menschen, die ambulante Betreuung in betreuten Wohnformen erhalten, wird im Jahr 2009 ca. 60.000 betragen.

Die Pflegeheim- und Pflegekosten erhöhen sich ständig.

Trotz Pflegeversicherung sind von den Betroffenen Zuzahlungen in Höhe von 2.000,- € bis 3.000,- € monatlich zu erbringen.

Viele Behinderte bzw. ihre Angehörige sind dazu nicht in der Lage.

Sie sind daher auf Sozialhilfe angewiesen.
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Frankreich: Erbrechtsreform, Testamentsvollstreckung

In Frankreich darf ein Testamentsvollstrecker unverändert nur für ein Jahr als Abwicklungsvollstrecker tätig sein; es sei denn, der Erblasser hat ihm eine Verfügungsbefugnis (“Saisine”) zumindest an beweglichem Vermögen übertragen (Art. 1026 CC).

Gemeinschaftliches Testament von Eheleuten

Vor- und Nacherbschaft

§ 1 Erbfolge nach dem Erstversterbenden

Wir setzen uns hiermit gegenseitig, der Erstversterbende den Überlebenden, zum alleinigen Erben ein. Der überlebende Ehegatte ist jedoch nur Vorerbe.

Nacherben sind unsere gemeinsamen Kinder zu gleichen Teilen.

§ 2 Erbfolge nach dem Zweitversterbenden

Der Überlebende von uns setzt unsere Kinder zu seinen Erben ein.

§ 3 Pflichtteilsstrafklausel

Sollte einer unserer Abkömmlinge nach dem Tod des Erstversterbenden von uns gegen den Willen des Überlebenden den Pflichtteil geltend machen, sind er und seine Abkömmlinge sowohl von der Nacherbfolge als auch von der Schlusserbfolge ausgeschlossen.
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Immobilie – Testament

Grade dann, wenn Auslandsimmobilien vorhanden sind, ist die richtige Form des Testaments von großer Bedeutung. Wenn nämlich das in Deutschland verfasste Testament im Ausland als nicht formgültig angesehen wird, kommt es im Ausland dann zur gesetzlichen Erbfolge.
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