Testament, Bedingung

Unter einer Bedingung kann in einem Testament angeordnet werden sowohl eine Erbeinsetzung als auch eine sonstige Zuwendung. So kann die Erbeinsetzung oder Zuwendung nur dann erfolgen, wenn der entsprechend Begünstigte beispielsweise das nichterbberechtigte Haustier versorgt. Letztlich hat jedoch, ebenso wie bei der Auflage der Begünstigte keinen Anspruch auf Vollziehung der Bedingung zu seinen Gunsten. Erfüllt er allerdings die Bedingung nicht, verliert er seine Begünstigtenstellung.