Erbrecht-Themen: T

Eigenhändiges Testament

Der Erblasser kann ein handschriftliches Testament nur errichten, wenn er volljährig ist. Darüber hinaus muss er testierfähig sein. Das Testament muss mit der Hand vollständig geschrieben und auch unterschrieben werden.
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Immobilie – Testament

Grade dann, wenn Auslandsimmobilien vorhanden sind, ist die richtige Form des Testaments von großer Bedeutung. Wenn nämlich das in Deutschland verfasste Testament im Ausland als nicht formgültig angesehen wird, kommt es im Ausland dann zur gesetzlichen Erbfolge.
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Teilungsversteigerung – Räumung

Der Zuschlagbeschluss stellt einen Räumungstitel dar. Dieser Räumungstitel entfaltet allerdings nur Wirksamkeit gegenüber denjenigen Personen, die in der versteigerten Immobilie wohnen, die kein Recht zum Besitz haben.
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Berliner Testament

Beim „Berliner Testament“ wird der Ehegatte zum Vollerben und die ehegemeinschaftlichen Kinder oder Dritte als Schlusserben eingesetzt.
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