Vor- und Nacherbschaft und Schlusserbeinsetzung
§ 1 Erbfolge nach dem Erstversterbenden
Wir setzen uns hiermit gegenseitig, der Erstversterbende den Überlebenden, zum alleinigen Erben ein. Der überlebende Ehegatte ist jedoch nur Vorerbe.
Nacherben sind unsere gemeinsamen Kinder zu gleichen Teilen.
§ 2 Erbfolge nach dem Zweitversterbenden
Der Überlebende von uns setzt unsere Kinder zu seinen Erben ein.