Trust (Zivilrecht)

Die deutsche, sowie die kontinental-europäischen Rechtsordnungen, mit Ausnahme von Liechtenstein, kennen die Rechtsform des Trusts nicht.

Der Trust ist eine Rechtsfigur eines Common Law. Die Errichtung des Trusts geschieht dadurch, dass durch einen Treugeber (Grantor, Settlor) Vermögen auf den Vermögensverwalter (Trustee) als formalen Eigentümer übertragen wird, wobei dieser treuhänderisch verpflichtet wird, das Vermögen des Trusts und dessen Erträge zu Gunsten eines bestimmten Begünstigten (Beneficiaries) zu verwalten. Generell ist zu unterscheiden zwischen Inter-Vivos-Trust, bei denen Vermögen noch zu Lebzeiten des Treugebers auf den Trust übergeht und den Testamentary-Trust (Nachlasstrust), die im Rahmen einer letztwilligen Verfügung errichtet werden und erst mit dem Tod des Treugebers als Erblasser wirksam werden.