Testamentsvollstrecker (Schadensersatz)

Wenn der Testamentsvollstrecker schuldhaft seine Verpflichtungen zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Vermögens bzw. zur Aufstellung eines richtigen Teilungsplanes verletzt, so kann der davon betroffene Miterbe gemäß § 2219 Abs. 1 BGB vom Testamentsvollstrecker Schadensersatz verlangen. Die Höhe des Schadensersatzes bemisst sich nach der geminderten Auskehrung.