Teilungsversteigerung bei Erbengemeinschaft

Angesichts der steigenden Zahl von Erbschaften wundert es nicht, dass auch Streitigkeiten um Immobilien im Nachlass ständig zunehmen. Im vergangenen Jahr gab es mehr als 6000 Teilungsversteigerungen. Was versteht man aber unter einer Teilungsversteigerung?

Amtsgericht Augsburg, Bayern, Silvia Müller, wohnhaft Lechhausen und Markus Müller, wohnhaft Oberhausen warten im Amtsgericht Augsburg darauf, dass die Versteigerung ihres Elternhauses beginnt. Vor einigen Jahren haben sie es im Rahmen der Erbfolge erhalten.

Die Eltern hatten das beliebte Berliner Testament verfasst und sich gegenseitig auf den Tod des Erstversterbenden zu Alleinerben eingesetzt und die beiden Kinder als Schlusserben.
Die Fehler dieser Testamentserrichter trifft nunmehr die beiden Erben. Eine Einigung über den Verkauf erfolgte nicht, da Markus Müller nicht verkaufsbereit war.

Um die Blockade durch die Miterben zu umgehen, hat Silvia Müller nur eine Möglichkeit:

Die Teilungsversteigerung beim Amtsgericht Augsburg.

Mit einer Teilungsversteigerung kann die Eigentümereigenschaft aufgelöst werden. Der Ersteigerer kann dann als Eigentümer über das Haus verfügen, der Erbengemeinschaft fließt Geld zu, wenn diese sich über die Verteilung einig sind.

Wenn die Erben sich nicht einig sein sollten, wird das Amtsgericht Augsburg Vollstreckungsgericht den Versteigerungserlös an das Amtsgericht Augsburg, Hinterlegungsstelle weiterleiten.

Eine solche Teilungsversteigerung kann

  • jeder Miteigentümer beantragen. Z.B. Miterben, die wie in unserem Fall gemeinsam ein Haus geerbt haben.
  • zerstrittene Ehegatten, denen die Immobilie gemeinsam gehört.

Der Antrag beim Amtsgericht ist unabhängig von der Anteilsgröße und von der Zustimmung der anderen Miteigentümer, d.h. auch ein Miterbe mit einem 1/1068 Anteil könnte einen Antrag stellen.

In diesem Fall hat Frau Silvia Müller die Teilungsversteigerung selbst beantragt. Die anderen Miterben können das nicht verhindern. Sie können die Versteigerung lediglich hinauszögern. Und zwar mit einem Antrag auf einstweilige Einstellung des Verfahrens.

Die Teilungsversteigerung kann dann aufgeschoben werden, wenn

  • der Antrag innerhalb einer Zwei-Wochen-Frist gestellt wird,
  • ein Aufschub kann gewährt werden, wenn die Versteigerung zur Unzeit erfolgt, d.h., wenn z.B. eine Wertsteigerung des Grundstücks unmittelbar bevorsteht. Die Erfolgsaussichten eines derartigen Einstellungsantrages sind minimal. Der gerichtliche Sachverständige hat für das Haus aus dem Bärenkeller 165.000 € angesetzt.

Rechtspfleger/in
Aufruf in der Zwangsversteigerungssache Erbengemeinschaft. Bitte eintreten!
Im Sitzungssaal befinden sich zahlreiche Bieter.
Die Teilungsversteigerung ist öffentlich. Jeder kann mitbieten. Was viele nicht wissen: auch die Miterben selbst. Es empfiehlt sich, wenn man einen hohen Preis erzielen will, den Versteigerungstermin zu „bewerben“.

Rechtspfleger/in
AG Augsburg: Höre ich noch ein Gebot?
Markus Müller: Ja, ich möchte noch ein Gebot abgeben.
Markus Müller ist bereit, 82.000 Euro 5/10 zu zahlen. Das Mindestgebot in diesem Fall.

Rechtspfleger/in
„Bietet jemand mehr als 82.000 Euro?“
Aus dem Saal werden zahlreiche Gebote abgegeben, wobei von jedem Bieter Bietersicherheit verlangt werden kann.

Vom Rechtspfleger/in erhält Markus Müller den Zuschlag. d. h. er wird nun Eigentümer eines Hauses. Den kompletten Bietpreis in Höhe von 178.000,- Euro muss er an das Amtsgericht zahlen.

Doch der Streit unter den Erben ist mit der Versteigerung noch nicht beendet. Denn jetzt geht es noch um die Verteilung der 178.000 Euro. Dieser Erlös aus der Versteigerung muss noch verteilt werden, wobei Ausstattungen und eventuell Teilungsanordnungen zu beachten sind.

Viele Antragsteller berücksichtigen nicht, dass mit dem Zuschlag das Verfahren noch längst nicht gelaufen ist. Sie müssen noch das sogenannte Verteilungsverfahren abwarten. Und die Verteilung des Erlöses verlangt die übereinstimmende Erklärung der Miteigentümer, die man sich bei einer zerstrittenen Erbengemeinschaft schlecht vorstellen kann. Am Besten ist es daher alle Immobilien in die Versteigerung zu bringen um den Nachlass teilungsreif zu machen.

Die Erben müssen sich einigen, wieviel jeder von den 178.000,- Euro bekommt. Erst dann ist für Markus Müller und seiner Schwester Silvia Müller das Kapitel Elternhaus endgültig abgeschlossen. Gegebenenfalls muss Klage auf Zustimmung zum Teilungsplan erhoben werden.