Gemeinschaftliches Testament
§ 1 Erbfolge nach dem Erstversterbenden
Wir setzen uns hiermit gegenseitig, der Erstversterbende den Überlebenden, zum alleinigen und unbeschränkten Erben ein.
§ 2 Erbfolge nach dem Zweitversterbenden
Der Überlebende von uns setzt unsere gemeinsamen Kinder, Adam und Eva, zu je 1/2 zu seinen Erben ein. Ersatzerben sind ihre Abkömmlinge nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge. Sind Abkömmlinge nicht vorhanden, tritt Anwachsung entsprechend den Regeln der gesetzlichen Erbfolge ein.