Testierfähigkeit – Betreuungsverfahren

Überprüfung der Testierfähigkeit im Rahmen einer zeitnahen Einrichtung der Betreuung.

Es ist besonders die Frage der Testierfähigkeit zu prüfen, wenn zeitnah eine umfassende Betreuung angeordnet wird.

Testierunfähigkeit kann beim Vorliegen einer psychischen Erkrankung gegeben sein, die zu einer Störung der Kritik- und Urteilsfähigkeit geführt hat. Oftmals können ältere Menschen alte Erinnerungen abrufen, jedoch sind sie nicht mehr in der Lage, aktuelle Informationen zu verarbeiten und mit dem im Laufe des Lebens erworbenen Wertekodex abzugleichen.

Insbesondere dann, wenn der Testierende im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Testamentserrichtung nicht mehr in der Lage ist, nahe Angehörige zweifelsfrei zu erkennen, kann gerade bei der Demenz in der Form des Alzheimer-Typs eine Störung des Gehirns vorliegen. Der Verlust der Fähigkeit, vertraute Personen oder Situationen zu erkennen, bzw. das Phänomen, wenn Vergangenheit als Gegenwart erlebt wird, spricht für eine weit fortgeschrittene Demenz, da die ältesten Gedächtnisinhalte am Längsten erhalten bleiben, wohingegen Ereignisse aus jüngster Zeit rascher verloren gehen. Dies kann getestet werden dadurch, dass nach letzten Besuchen bzw. Mahlzeiten gefragt wird.

Prinzipiell ist auch immer zu trennen, ob es sich um eine Demenz vom Alzheimer-Typ mit spätem Beginn handelt (ICD10, F00.1) oder um eine Demenz die sehr früh eingetreten ist. Demenzielle Symptome, insbesondere im Fall von Demenzen vom Alzheimer-Typ, geht eine bis zu 15 Jahre andauernde Phase voraus, in welcher von dem Betroffenen Defizite, wie ein Verlegen von vertrauten Gegenständen oder Vergessen früher bekannter Namen, oftmals beklagt wird. Diese Phase wird als Stadium 2 bezeichnet. Bisher konnten klinische Testverfahren eine Demenz in diesem Stadium noch nicht belegen.

Danach folgt eine bis zu 7 Jahre andauernde Phase mit ebenfalls geringen kognitiven Leistungseinbußen.

Hier fällt auf, dass die Betroffenen Schwierigkeiten haben, sich an die Namen von Bekannten zu erinnern. Der Betroffene erkennt allerdings selbst teilweise, dass er Dinge verlegt und sich an Namen nicht mehr erinnert. Der Betroffene beginnt die Defizite zu verleugnen. Die Demenz wird dabei oftmals als normale Altersvergesslichkeit angesehen, die Personen scheinen vollorientiert zu sein, weswegen oftmals Notare Beurkundungen vornehmen.

Die Stadien 2 und 3 ziehen sich über einen Zeitraum von 10 – 20 Jahren hin. Die anschließenden Stadien 4 – 6 haben jeweils deutlich kürzere Zeiträume.

Wenn der Testierende sich in Phase 4 befindet, kann er sich an aktuelle oder kurz zurückliegende Ereignisse nicht mehr erinnern. In dieser Phase ist der Betroffene nicht mehr testierfähig. Es gibt auch keine lichten Momente. Zeichen für das Vorliegen des Stadiums Nr. 4 sind z.B., dass der Betroffene sich nicht mehr erinnert Vollmachten erteilt zu haben, Gelder abgehoben zu haben. Bei Tests zeigt sich, dass leichte Rechenaufgaben nicht mehr gelöst werden können, Tests wie in sieben Schritten rückwärts zu rechnen, können nicht bewältigt werden.

Wenn das Stadium 5 vorliegt, können die Betroffenen nahezu durchwegs vertraute Personen nicht mehr erkennen.

Die Betroffenen erkennen dann oftmals auch nicht mehr, dass sie sich bereits zu Hause befinden und wünschen immer wieder, dass sie nach Hause zurückkehren. In diesem Stadium werden auch oftmals Kinder mit bereits längst verstorbenem Ehepartner verwechselt.

Ab dem Stadium 6 ist dann der Betroffene nicht mehr in der Lage den Jahreszeitenrythmus zu erkennen und den Tag-Nacht-Rhythmus. Es geht dann auch das Gefühl komplett verloren, bereits gegessen zu haben u.a.