Drei-Zeugen-Testament

Das Drei-Zeugen-Testament stellt eine Besonderheit in Form eines Nottestaments dar. Es kann vor 3 Zeugen errichtet werden, wobei einer der Zeugen das Testament für den Erblasser schreiben muss.

Dieses Testament muss dann dem Erblasser vorgelesen, von ihm genehmigt und von ihm unterschrieben werden. Ist die Unterschriftsleistung dem Erblasser nicht mehr möglich, muss dies besonders vermerkt werden. Ebenso müssen schriftlich niedergelegt werden die Namen der Zeugen, wobei diese selbst in dem Testament nicht bedacht werden dürfen.