Gewillkürte Erbfolge
Im Gegensatz zur gesetzlichen Erbfolge liegt die gewillkürte Erbfolge dann vor, wenn der Erblasser testamentarisch oder erbvertraglich die Erbfolge geregelt hat.
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Im Gegensatz zur gesetzlichen Erbfolge liegt die gewillkürte Erbfolge dann vor, wenn der Erblasser testamentarisch oder erbvertraglich die Erbfolge geregelt hat.