Alleinerbe

Der alleinige Erbe des Nachlasses eines Erblassers ist der Alleinerbe.

Bei gesetzlicher Erbfolge ist Alleinerbe der einzige gesetzliche Erbe. Wird nur ein einziger Erbe in einem Testament eingesetzt, so ist dieser Alleinerbe. Er wird zum alleinigen Inhaber des gesamten Nachlasses.