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Die richtige Form der letztwilligen Verfügung für Haustiere

Da Tiere nicht rechtsfähig sind, können Haustiere daher auch keine Erben bzw. Vermächtnisnehmer werden. Für viele Menschen ist es von hohem Interesse, dass ihr Hund oder ihre Katze nach dem eigenen Ableben versorgt werden soll.

Eine Versorgung des Haustiers ist durch die Anordnung einer Auflage möglich.

Beispiel:

Meinen Erben belaste ich mit einer Auflage, dass mein Haustier bis zu seinem Lebensende ordnungsgemäß versorgt wird. Hinsichtlich der Auflage und deren Einhaltung ordne ich Testamentsvollstreckung an. Die Aufgabe des Testamentsvollstreckers ist es zu überwachen, ob mein Haustier ordnungsgemäß versorgt und artentsprechend gehalten wird.

Bereitschaft einer letztwilligen Verfügung

Laufende Studie über die Bereitschaft einer letztwilligen Verfügung (Testament/Erbvertrag) Vorsorgevollmachten zu errichten in Bayern 2005, 2006, 2007

Es wurden folgende Positionen in den drei Jahren abgefragt:

  • Haben Sie ein Testament?
  • Haben Sie sich mit der Erstellung einer letztwilligen Verfügung beschäftigt?
  • Welche Informationsquellen haben Sie benutzt?
  • Erstellung einer Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung
  • Haben Sie Rechtsberatung bei der Erstellung der letztwilligen Verfügung bzw. der Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung in Anspruch genommen?

Es wurde unterschieden zwischen den befragten Gruppen (ca. 3000 Personen)

a) Besucher von Informationsveranstaltungen
b) Befragung bei allgemeinen Messeveranstaltungen
c) Erhebungen bei Anwaltskanzleien

Download Studie (.pdf)

Erbteil

Als Erbteil oder Erbquote wird der Bruchteil bezeichnet, mit welchem jeder Erbe am Nachlass beteiligt ist. Bei Vorliegen einer letztwilligen Verfügung berechnet sich der Erbteil nach der dort geregelten Erbeinsetzung. Gilt die gesetzliche Erbfolge, so richtet sich die Höhe des Erbteils nach den entsprechenden Verwandschaftsverhältnissen.

Gebrechlichkeit beim Erblasser

Leidet der Erblasser an einem Gebrechen, so empfiehlt sich zur Errichtung einer letztwilligen Verfügung die Hinzuziehung eines Notars.

Für den Fall, dass der Erblasser blind ist, soll zur Beurkundung der letztwilligen Verfügung ein Zeuge hinzugezogen werden, falls der Erblasser nicht darauf verzichtet.

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Eröffnung der letztwilligen Verfügung

Jeder, der ein Testament oder ein Schriftstück, das ein Testament sein könnte, verwahrt oder in den Unterlagen findet, ist verpflichtet, sobald er vom Tod erfährt, diese Testamente unverzüglich beim zuständigen Nachlassgericht abzuliefern. Der Pflicht zur Ablieferung sollte man sorgfältig nachkommen, da anderenfalls Strafbarkeit bzw. Schadensersatzpflicht drohen. Auch sollten verschlossene Briefumschläge mit der Überschrift „Testament“ oder sonstigen Hinweisen auf den Inhalt einer letztwilligen Verfügung nicht geöffnet werden. Sie sollen verschlossen abgeliefert werden.

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Patientenverfügung (Einstellung der Beatmung)

Wenn bei einem Menschen die künstliche Beatmung eingestellt wird, so kommt es bei vollem Bewusstsein zu Atemnot und damit zu Todesangst. Der Mensch erstickt dabei qualvoll. Dies kann nur durch Medikamente vermieden werden, die den Atemnotreflex unterdrücken. Medizinisch wird zum Teil vorgeschlagen, die Beendigung der künstlichen Beatmung dadurch zu gestalten, dass es zu einer kontinuierlich nachlassenden Sauerstoffsättigung des Blutes kommen soll, einhergehend mit Müdigkeit, Bewusstseinsverlust und dem anschließenden Organversagen.

Anwalt / Notar

Da lediglich der Abschluss eines Erbvertrages der notariellen Beurkundung bedarf, nicht jedoch die Errichtung eines Testamentes, ist für die Frage, ob man für die Errichtung einer letztwilligen Verfügung zum Anwalt oder zum Notar gehen soll, wichtig, den Unterschied in der Beratung durch den Anwalt oder Notar zu kennen.
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