Anwalt / Notar

Da lediglich der Abschluss eines Erbvertrages der notariellen Beurkundung bedarf, nicht jedoch die Errichtung eines Testamentes, ist für die Frage, ob man für die Errichtung einer letztwilligen Verfügung zum Anwalt oder zum Notar gehen soll, wichtig, den Unterschied in der Beratung durch den Anwalt oder Notar zu kennen.

Zunächst ist wichtig zu wissen, dass der Anwalt nach seinem beruflichen Standesrecht nur eine Partei vertreten kann. Im Gegensatz dazu ist der Notar überparteilich und hat den Interessen aller Beteiligten zu dienen. Der Notar kann also nicht Problematiken ansprechen, die Konflikte zwischen den Parteien bergen. Darüber hinaus nimmt der Anwalt insgesamt eine Analyse vor, bei der alle persönlichen Umstände und Besonderheiten der Vermögenssituation beleuchtet werden, um sowohl steuerliche als auch zivilrechtliche Problematiken aufzudecken. Erforderlich ist es in jedem Fall, einen spezialisierten und erfahrenen Anwalt aufzusuchen.