Pflichtteilsrecht, Pflichtteilsergänzungsanspruch

Wertermittlungsanspruch bezüglich einer unentgeltlicher Übertragung eines GbR-Anteils durch den Erblasser

Das OLG Schleswig-Holstein hat in seinem Urteil vom 27.03.2012 (AZ 3 U 39/11) ausgeführt, dass die Übertragung von Anteilen an einer vermögensverwaltenden Familiengesellschaft bürgerlichen Rechts innerhalb der Familie eine gemischte Schenkung i.S.d. § 2325 BGB sein kann. Diese Entscheidung führt die bestehende Rechtssprechung fort. Diese Entscheidung verdeutlicht, dass maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalls.

Von einer schenkweisen Übertragung, die wiederum Voraussetzung für einen Pflichtteilsergänzungsanspruch ist, der Anteile kann dann ausgegangen werden,

  • wenn der Ehepartner des Erblassers Gesellschaftsanteile erhält,
  • der Ehepartner aber nicht seine volle Arbeitskraft zur Verfügung stellt,
  • kein tatsächliches Haftungsrisiko innerhalb der GbR übernimmt, das mit dem gewöhnlichen Haftungsrisiko des Gesellschafters einer OHG vergleichbar wäre, und
  • für die Übertragung/Abtretung kein entsprechendes Entgelt vereinbart worden ist.

In diesem Fall steht dem Pflichtteilsberechtigten ein Wertermittlungsanspruch gem. § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB gegen den Erben zu. Er hat allerdings die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der betreffende Gegenstand zum Schenkungsnachlass gehört.

Aus diesem Grund hat der Erbe alle Vermögenstransfers, die einen unentgeltlichen Charakter haben können, im Nachlassverzeichnis anzugeben.