Motorsport: Oldtimer, Erbe, Stiftung

Wenn beispielsweise der Sammler italienischer Oldtimer, wie Alfa Romeo, Lancia bzw. De Tomaso, auf die Idee kommen sollte, seine umfangreiche Sammlung geschlossen zu erhalten und deswegen eine Stiftung zu gründen, müssen jedoch die exakten stiftungsrechtlichen Regelungen mitbedacht werden. Zum einen ist eine Stiftungserrichtung aufgrund einer letztwilligen Verfügung ein höchst riskantes Unterfangen und zum anderen versagen die Genehmigungsbehörden Stiftungen dann die erforderliche Genehmigung für eine gemeinnützige Stiftung und nur diese macht Sinn, wenn nicht über eine ausreichende Finanzierung nachgedacht worden ist.

Neben dem reinen Stiftungskapital von 50.000,00 bis 100.000,00 Euro, sollte ein weiteres Kapital von wenigstens 100.000,00 bis 150.000,00 Euro zur Verfügung stehen, sodass der Stiftungszweck, nämlich die Zurschaustellung etc. der Oldtimer zu ermöglichen ist.

Eine steuerbegünstigte Möglichkeit ist die Errichtung einer unselbstständigen Stiftung, die beispielsweise an ein Auto- oder Motorradhaus angehängt wird und hier als Stiftungszweck die Aus- und Fortbildung von Oldtimermechatronikern etc. zu ermöglichen.

Über diesen, allerdings sehr sorgfältig zu gestaltenden Weg, können Oldtimer eine mobile Zukunft und eine erbschaftsteuerfreie Zukunft haben, in den Händen derjenigen, die diese Werte schätzen können.