Motorsport und Risikolebensversicherung

Wenn und soweit für den Motorsportler/die Motorsportlerin die Absicherung von Angehörigen wichtig ist, dann sollte daran gedacht werden, eine eventuelle Motorsportrisikolebensversicherung abzuschließen.

Bei der regulären kapitalbildenden Lebensversicherung oder bei der regulären Risikolebensversicherung auch in Form der fallenden Kreditrisikolebensversicherung ist zu bedenken, dass hier eine Leistungsfreiheit des Versicherungsunternehmens eintritt, wenn hier der Versicherungsfall eintreten sollte bei einem Automobil /Motorradrennen/Ralley.

Es gibt unterschiedliche Anbieter von entsprechenden Risikolebensversicherungen im Bereich des Rennsports.

In der jeweiligen Versicherungspolice ist festzuhalten, wer denn die Versicherungsleistung bekommen sollte im Todesfall, damit die Leistung nicht in den Nachlass fällt.

Dieses Bezugsrecht des Begünstigten aufgrund der Motorsportrisikoversicherung kann widerruflich/unwiderruflich sein. Die Erben des verunglückten Motorsportlers können dann beispielsweise das Bezugsrecht durch Widerruf beseitigen.

Nachdem im Regelfall die Risikolebensversicherungen im Motorsport recht mager ausfallen, das heißt Versicherungssummen für den Todesfall sind bei den meisten Anbietern auf etwa 100.000,00 Euro begrenzt und auch die reguläre Versicherung über die Rennfahrer-/Rennfahrerinlizenz des Deutschen Motorsportbunds sieht nur geringe Beträge vor, besteht die Überlegung, dass mehrere derartige Verträge abgeschlossen werden.

Dies kann aber dazu führen, dass bei Mehrfachversicherung der Motorsportrisikoversicherung gegebenenfalls bei einem Teil der Versicherungen Leistungsfreiheit eintritt.

Es ist mit dem jeweiligen Anbieter im Einzelfall abzuklären, ob eine Mehrfachpolice im Bereich des Motorsports möglich ist oder nicht.

Es ist dann jeweils im Einzelfall abzuklären, was die Anforderungen an die jeweilige Gesundheitsprüfung ist.

Da Motorsportler gegebenenfalls bereits Vorverletzungen haben können, führt dies dazu, dass Risikolebensversicherungen im Bereich des Motorsports leistungsfrei sind, wenn diese Vorverletzungen nicht angegeben werden. Die etwas schlichte Vorgehensweise zahlreicher Versicherungsvermittler hier diese Verletzungen im Bereich des Motorsports nicht anzugeben, führt dann eben dazu, dass die Motorsportrisikolebensversicherung von der Leistung frei wird.

In erbrechtlicher Hinsicht ist festzuhalten, dass, wenn und soweit die Versicherungsleistung in den Nachlass hineinfällt, hier Pflichtteilsansprüche etc. anfallen können.

Gerade bei Motorsportveranstaltungen im Ausland kann es dazu kommen, dass der motorsportliche Unfallbericht oftmals innerhalb der Vorlagefrist nicht beigebracht werden kann.

Die Versicherungen sind daher im Einzelfall auch auf Praktikabilität bei Auslandsmotorsportveranstaltungen zu überprüfen.

Entscheidend ist aber auch, dass die ausländische Motorsportveranstaltung über eine entsprechende Genehmigung durch die jeweilige Landesmotorsportbehörde beziehungsweise der FIM/FIA verfügt und dass eine entsprechende Fahrer-/Fahrerin-/Beifahrer-/Beifahrerinlizenz vorhanden ist.