Frankreich: Anwaltsgebühren

Das französische Recht kennt keine Gebührentabellen nach Gegenstandswerten. Üblich sind Pauschalhonorare, die mit Beauftragung frei vereinbart oder nach Abschluss der Angelegenheit durch den Rechtsanwalt frei festgesetzt werden. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Arbeitsaufwand und der Bedeutung der Angelegenheit. Steht die Höhe des Honorars im Streit, kann der Rechtsanwalt den Präsidenten seiner Rechtsanwaltskammer um Vermittlung bitten und im Falle des Scheiterns dieser Vermittlungsbemühungen vor Gericht klagen. Die Vereinbarung eines Erfolgshonorars ist mit Einschränkungen möglich.

Gebühren-/Kostentragung

Der obsiegenden Partei werden grundsätzlich die Rechtsanwaltskosten durch die Gegenseite nicht erstattet. Auf Antrag kann das Gericht einen in sein Ermessen gestellten Pauschalbetrag zur Erstattung an die obsiegende Partei bewilligen. Dieser Pauschalbetrag deckt jedoch regelmäßig nicht den tatsächlichen Aufwand.