Familienstiftung (Zivilrecht)

Unter Familienstiftung versteht man keine eigene Art von Stiftung, sondern nur eine besondere Art der Anwendungsform der Stiftung.

Für die Familienstiftung gelten gleichfalls die allgemeinen Stiftungsgrundsätze. Familienstiftungen sind in den meisten Bundesländern gänzlich (Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg nur teilweise) von der Stiftungsaufsicht freigestellt.