Bestattungsverpflichtung

Die Verpflichtung zur Bestattung trifft grundsätzlich die nächsten Angehörigen des Verstorbenen. Sind Angehörige nicht bekannt, werden die Bestattungskosten von der zuständigen Gemeinde übernommen. Im Übrigen werden die Kosten einer standesgemäßen Beerdigung vom Erben getragen, wobei die Kosten als Nachlassverbindlichkeit gelten.