Waffen, Erbfall, Pflichtteilsrecht

In den allermeisten Fällen haben die im Nachlass befindlichen Waffen keinen entscheidenden Einfluss auf die Höhe des Nachlasses.

Die Annahme zahlreicher Pflichtteilsberechtigter, wonach Waffen erhebliche Werte haben, ist absolut unzutreffend.

Im Regelfall haben einfache Jagdwaffen etc. einen Wert von etwa 50,00 bis 100,00 Euro, wenn sie denn überhaupt veräußerlich sind. Die Einholung von Gutachten über den Wert geerbter Waffen, rentiert sich oft nicht, da die Kosten der Begutachtung im Regelfall den Wert übersteigen.

Im Einzelfall kann es natürlich so sein, dass Jagdwaffen besonderer Hersteller einen höheren Verkehrswert haben können.

Im Regelfall ist auch der Wert von Waffenschränken, auch wenn diese Anschaffungskosten ausgelöst haben von 3.000,00 bis 10.000,00 Euro, oftmals im Nachlass bedeutungslos.

Hintergrund ist der, dass der Abbau und die Neuaufstellung der im Regelfall zwischen 150 bis 400 kg schweren Schränke mehr kostenauslösend als der Kauf eines neuen Schranks und zudem ist der Markt für gebrauchte Waffenschränke äußerst minimalistisch.

Nichtsdestotrotz sind hier gerade im Bereich des Pflichtteilsrechts oft abstruse Wertvorstellungen Gang und Gäbe.