Unterhalt und Erbfall

Es ist für viele verblüffend, dass auch Unterhaltsschulden vererbt werden können. Aber Achtung: Nur Unterhaltsansprüche des geschiedenen unterhaltsberechtigten Ehegatten stellen eine Nachlassverbindlichkeit dar. Andere Unterhaltsansprüche, z.B. des Kindes gegen den Vater gehen nach dem Tod des Vaters nicht auf die Erben über.